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Anlage N für Ehemann löschen?

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    Anlage N für Ehemann löschen?

    Hallo zusammen,

    ich mache seit einiger Zeit schon mit Elster unsere Steuererklärung, bis jetzt war
    es auch kein Problem, da Standard Steuerklasse III/V und Zusammenveranlagung.
    Nun bezieht mein Mann seit 2015 Erwerbsminderungrente, ich arbeite ganz normal mit Steuerklasse III.
    Die Rente muss ja im Formular R eingetragen werden.
    Aber im Gesamtformular existiert ja noch die Anlage N meines Mannes.
    Kann ich die einfach löschen, denn wenn ich nix dort eintrage, meckert das Programm.
    Spielt es eine Rolle, wer auf Seite 1 zuerst steht?

    Als Titel steht dort ja immer Steuerpflichtiger/Ehemann,
    aber letztendlich stimmt es ja nicht.
    Mein Mann ist durch die Erwerbsminderungsrente nicht steuerpflichtig,
    bzw. liegt unter dem Satz,
    ich aber durch mein Einkommen sehr wohl.

    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.

    Danke schon mal für die Hilfe

    Elke

    #2
    AW: Anlage N für Ehemann löschen?

    Zitat von Billy1962 Beitrag anzeigen
    Mein Mann ist durch die Erwerbsminderungsrente nicht steuerpflichtig
    Wer in Deutschland wohnt ist in Deutschland auch steuerpflichtig, siehe § 1 Einkommensteuergesetz.

    Wer kein Gewerbe hat, der gibt keine Anlage G ab. Und wer keine nichtselbständige Tätigkeit hat braucht keine Anlage N.

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      #3
      AW: Anlage N für Ehemann löschen?

      Wenn er nur noch Rente bezieht, braucht er keine Anlage N.
      Die Reihenfolge, wie Mann und Frau anzugeben sind, ist klar bezeichnet.
      Natürlich ist die Rente teilweise steuerpflichtig, wenn ihr zusammen veranlagt, zählt der steuerpflichtige Teil zu eurem gemeinsamen Einkommen.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage N für Ehemann löschen?

        Hallo,

        Punkt 1 mit Elster mache ich Steuererklärung. Diese Aussage ist falsch Elster ist kein Programm.
        Du meinst wahrscheinlich ElsterFormular da u in diesem Unerforum gepostet hast.
        Anlage entfernen . Links findest du eine Auflistung der Anlagen. Klicke mit der rechten Maustaste auf die Anlage N deines Mannes -entfernen-

        Wie kommst du auf die Idee Rente wäre nicht steuerpflichtig?

        Da die Rente zum Einkommen zählt, ist sie demnach steuerpflichtig
        Ob es sich auswirkt (Grundfreibetrag) steht auf einem anderen Blatt

        Auf Seite 1 änderst du nichts.

        Deine Anlage N (Ehefrau) bleibt bestehen . Für deinen Mann füllst du Anlage R aus.
        Nebenbei bemerkt: Nachzahlung höchstwahrscheinlich

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage N für Ehemann löschen?

          Alles klar, danke

          Klar ist mein Mann steuerpflichtig, habe mich etwas unglücklich ausgedrückt :-)
          Ich meinte damit, dass seine Erwerbsminderungsrente so gering ist, dass keine Steuern anfallen.

          Das heisst, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente meines Mannes 0 wäre, wird nur mein Einkommen
          zur Steuerberechnung genommen?

          Entschuldigt die vielleicht dummen Fragen, aber bisher war es halt nur Standard und das habe ich hinbekommen.
          Sogar die Zeiten mit Krankengeld und kurzzeitig ALGI (vor der Rente) habe ich hinbekommen,
          aber nun mit nur Rente stehe ich manchmal auf dem Schlauch. Will ja nix falsch machen und zuviel nachzahlen

          - - - Aktualisiert - - -

          und ich meine natürlich das ElsterFormular :-)
          Elke

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            #6
            AW: Anlage N für Ehemann löschen?

            Zitat von Billy1962 Beitrag anzeigen
            Ich meinte damit, dass seine Erwerbsminderungsrente so gering ist, dass keine Steuern anfallen.

            Das heisst, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente meines Mannes 0 wäre, wird nur mein Einkommen
            zur Steuerberechnung genommen?
            Seine Rente mag so gering sein, dass er keine Steuern zahlen müsste, wenn er alleine veranlagt.
            Ihr veranlagt aber zusammen, weswegen beide Einkommen zusammen gezählt werden. Hätte er kein Einkommen, würde nur deines zählen.

            Wenn du Steuerklasse 3 hattest, wurdest du auch faktisch so versteuert, als wärest du Alleinverdiener. Daher wird es aufgrund der steuerpflichtigen Rente wahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommen.

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              #7
              AW: Anlage N für Ehemann löschen?

              Das heisst, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente meines Mannes 0 wäre, wird nur mein Einkommen zur Steuerberechnung genommen?
              Theoretisch hättest du recht! Aber der steuerpflichtige Anteil der Rente deines Mannes ist eben nicht 0!

              Erwerbsminderungsrenten werden seit 2005 ebenso als Leibrenten behandelt wie Altersrenten. Für die Höhe des steuerfreien Anteils ist das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Anlage N für Ehemann löschen?

                Als Titel steht dort ja immer Steuerpflichtiger/Ehemann,
                aber letztendlich stimmt es ja nicht.
                Mein Mann ist durch die Erwerbsminderungsrente nicht steuerpflichtig,
                bzw. liegt unter dem Satz,
                ich aber durch mein Einkommen sehr wohl.
                Wenn du dich als Ehemann bezeichnest und deinen Partner/in als Ehefrau, dann trägst du dich als Ehemann ein und deinen Partner/in als Ehefrau.

                Bei gleichgeschlechtlichen Ehen kommt derjenige bei Ehemann rein, dessen Nachname im Alphabet zuerst genannt wird. Bei gleichem Nachnamen wird der Vorname hergezogen.
                Mfg

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