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Ausbildung unter 18 Jahre!

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    Ausbildung unter 18 Jahre!

    Hallo, meine Tochter wird im Juni 2016 18 Jahre. Hat im Oktober 2015 eine Schulausbildung begonnen, welche mich nur Geld kostet, da sie auch ein Zimmer in Ausbildungsnähe hat. Sie bekommt auch "etwas" Bafög. In der Anlage Kind wird nur nach der Ausbildung volljähriger Kinder gefragt?! Also kann ich /darf ich nichts angeben?

    #2
    AW: Ausbildung unter 18 Jahre!

    Doch, Du solltest trotzdem die Anlage Kind ausfüllen.

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      #3
      AW: Ausbildung unter 18 Jahre!

      Kinder unter 18 werden immer berücksichtigt. Ob mit oder ohne Ausbildung spielt daher bei Kindern unter 18 Jahre keine Rolle.
      Mfg

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        #4
        AW: Ausbildung unter 18 Jahre!

        Die Anlage Kind fülle ich aus, aber ohne Angabe der Kosten zur Ausbildung?

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          #5
          AW: Ausbildung unter 18 Jahre!

          Zitat von Maus87 Beitrag anzeigen
          Die Anlage Kind fülle ich aus, aber ohne Angabe der Kosten zur Ausbildung?
          Die waren doch noch nie in der Steuererklärung der Eltern abzugsfähig. ...
          Mfg

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            #6
            AW: Ausbildung unter 18 Jahre!

            Die Kosten der Ausbildung sind mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten! Das gilt grundsätzlich auch für volljährige Kinder in Ausbildung.

            Für volljährige Kinder in Ausbildung gibt es zusätzlich noch einen Sonderfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung. Auch der ist pauschaliert und hängt nicht von den tatsächlichen Kosten ab.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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