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Problem mit Anlage Kind Kindschaftsvserhältnis Zeile 10/11

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    Problem mit Anlage Kind Kindschaftsvserhältnis Zeile 10/11

    Hallo zusammen,

    ich bin Elster Neuling, habe mich schon fleißig eingelesen, komme nun aber nicht mehr weiter.

    Letztes Jahr haben meine Freundin und ich ein Kind bekommen.


    In der Zeile 10 (Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person) habe ich leibliches Kind angekreuzt
    Wenn ich das in der näcshten Zeile auch mache, meckert das Programm.

    Wenn ich dort nichts eintrage, dafür aber in Zeile 11 die Angaben zu meiner Freundin mache und bei Art des Kindschaftsverhältnisses "leiblich" ankreuze, dann passt alles. Ist das so in Ordnung?

    Danke

    #2
    AW: Problem mit Anlage Kind Kindschaftsvserhältnis Zeile 10/11

    Die zweite Zeile 10 ist doch für die Ehefrau. Ich verstehe aber Dein Posting so, dass Ihr nicht verheiratet seid.

    Kommentar


      #3
      AW: Problem mit Anlage Kind Kindschaftsvserhältnis Zeile 10/11

      Wenn ich dort nichts eintrage, dafür aber in Zeile 11 die Angaben zu meiner Freundin mache und bei Art des Kindschaftsverhältnisses "leiblich" ankreuze, dann passt alles. Ist das so in Ordnung?
      Das ist so in Ordnung, da ihr ja nicht verheiratet seid. Zeile 10 FA-Kennzahl 03 darf nur bei der Ehefrau bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft angekreuzt werden.

      Wichtig ist außerdem, dass du bei dir den halben Kindergeldanspruch einträgst, aber das weißt du sicher schon.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Problem mit Anlage Kind Kindschaftsvserhältnis Zeile 10/11

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das ist so in Ordnung, da ihr ja nicht verheiratet seid. Zeile 10 FA-Kennzahl 03 darf nur bei der Ehefrau bzw. eingetragener Lebenspartnerschaft angekreuzt werden.

        Wichtig ist außerdem, dass du bei dir den halben Kindergeldanspruch einträgst, aber das weißt du sicher schon.
        Vielen Dank

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