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Verlustvortrag Zweitstudium Frage

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    Verlustvortrag Zweitstudium Frage

    Hallo,

    da ich erst eine Ausbildung und dann ein Studium abgeschlossen habe, habe ich für die Jahre des Studiums nun meine Steuererklärungen gemacht und auch die Bescheide dazu bekommen. (Allerdings noch nicht die Feststellungsbescheide zum Verlustvortrag weil bei mir was schief gelaufen ist, hab da auch schon mit dem Finanzamt geredet aber nun muss ich leider wieder warten.)

    In einem Jahr habe ich aber ein Problem bzw. Fragen.

    In dem Jahr hatte ich knapp 1000 Euro Einkünfte und knapp 1000 Euro Werbungskosten. Am Ende waren meine Einkünfte +2 Euro. Danach wurde auf dem Bescheid noch meine Versicherungsbeiträge abgezogen (war als Student versichert und hab selbst jeden Monat um die 70 Euro gezahlt) sodass ich auf ein Einkommen / zu versteuerendes Einkommen von knapp -1100 Euro gekommen bin. Wenn ich es richtig verstanden habe, bekomme ich für dieses Jahr also keinen Verlustvortrag da meine Einkünfte positiv waren?

    Könnte ich theoretisch noch Widerspruch einlegen und noch zusätzliche Werbungskosten nachträglich angeben? (z.B. die Pauschale für die Kontoführungsgebühren, das wären 16 Euro) Bzw. würde sich das lohnen? Dann hätte ich Einkünfte von -14 und die Versicherungsbeiträge.

    Mir ist leider auch noch nicht ganz klar was der Verlustvortrag genau ist. Ist es der Betrag, wenn die Einkünfte negativ sind oder der Betrag "Einkommen / zu versteurendes Einkommen" oder eine Mischung aus beiden? Da ich ja leider nur einen Monat Zeit habe um Widerspruch einzulegen hoffe ich hier auf Hilfe

    #2
    AW: Verlustvortrag Zweitstudium Frage

    Zitat von Nimm2 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hab da auch schon mit dem Finanzamt geredet aber nun muss ich leider wieder warten.)

    In einem Jahr habe ich aber ein Problem bzw. Fragen. Ich hoffe hier auf Hilfe
    Was sagte Dein Finanzamt?
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Verlustvortrag Zweitstudium Frage

      Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).
      Steuerberatung dagegen darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.
      Mfg

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