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Anlage Vorsorgeaufwand als Versicherte der Künstlersozialkasse

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    Anlage Vorsorgeaufwand als Versicherte der Künstlersozialkasse

    Hallo liebes Forum,
    frage mich gerade, welche Zeilen ich bei der Anlage als Versicherte der KSK ausfüllen muss. Habe im Netz diesen Beitrag gefunden, der das Fazit zieht, dass man das gar nicht korrekt ausfüllen kann! http://www.stb-web.de/news/article.php/id/7402

    Ich habe jetzt bei KV und PV die addierten Beiträge (also meinen Beitrag + KSK) in Zeile 16 und 18 (muss Zeile 17 auch ausgefüllt werden?) und den addierten KSK-Beitrag in Zeile 21 angegegeben. Bei Altersvorsorge fehlt m.E. ein Äquivalent zu Zeile 21, so dass ich dort meine tatsächlichen Beiträge - also ohne KSK - in Zeile 6 (ist lt. Eingabehilfe die korrekte Zeile für Künstler) eingegeben habe. Fürchte aber, dass das zu Verwirrung bei der Bearbeitung führt. Wer weiß Rat?

    Danke+Gruß

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand als Versicherte der Künstlersozialkasse

    Hallo uisgebeatha -


    ich bin selbst KSK-Mitglied und habe die Einträge für KV und PV analog in den Zeilen 16, 18 und 21 vorgenommen (ohne Zeile 17), was sich enstprechend zu den Erklärungen der Vorjahre verhält - und so wie es vom Finanzamt auch immer akzeptiert wurde. Zumindest die Angaben zu KV und PV werden von der KSK ja auch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

    Was die Einträge für die gesetzliche Rentenversicherung betrifft, stehe ich vor demselben Problem, da es für den Arbeitergeber- (also KSK-)Anteil 2015 keine eigene Zeile mehr gibt. Sprich: Entweder man müsste die Verrechnung selbst vornehmen und den geminderten Betrag angeben; oder das Finanzamt bekommt hier von Seiten der KSK die entsprechende Information übermittelt. Beides kommt mir irgendwie seltsam unlogisch vor. Insofern erhalte ich die Frage für das Forum weiter aufrecht.

    Gruß

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