Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärungspflicht?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärungspflicht?

    Hallo,
    muss man mit einem Jahresverdienst von ca. 36.000,- Brutto mit Steuerklasse 1 , ledig, ohne Kind eine Steuererklärung machen?
    Ich habe keine Lohnersatzleistungen erhalten, das ganze Jahr gearbeitet.
    Hinweis, in einem Monat hatte ich einen 2. Job mit Lohnsteuerkarte beim gleichen Arbeitgeber gehabt.
    Die Berechnung ergibt eine Nachzahlung, würde deshalb wenn es erlaubt ist keine Steuererklärung machen.
    Zuletzt geändert von vosisaan; 01.05.2016, 12:08.

    #2
    AW: Steuererklärungspflicht?

    Hinweis, in einem Monat hatte ich einen 2. Job mit Lohnsteuerkarte gehabt.
    Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
    1. .....
    2. wenn der Steuerpflichtige nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärungspflicht?

      Hallo,

      https://www.vlh.de/wissen-service/st...g-abgeben.html

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärungspflicht?

        Es ist des öfteren so, dass die Steuerklassenkombination I / VI zur Nachzahlung führt.
        Genau deshalb hat der Gesetzgeber die Abgabe einer Steuererklärung für diese Fälle
        gesetzlich vorgeschrieben.
        Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
        Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
        Save often and early!

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärungspflicht?

          Habe bei meiner Tochter nachgefragt, es wurden beide Tätigkeiten bei dem gleichen Arbeitgeber (Schulamt Brandenburg) mit der Steuerklasse 1 besteuert.
          Keine Kombination I / VI !!

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärungspflicht?

            Da ich nicht verstehe, wie der Arbeitgeber das hinbekommen hat bzw. ob der Lohnsteuerabzug zutreffend erfolgte,
            kann ich dazu nichts weiter sagen.
            Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
            Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
            Save often and early!

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärungspflicht?

              Zitat von vosisaan Beitrag anzeigen
              es wurden beide Tätigkeiten bei dem gleichen Arbeitgeber (Schulamt Brandenburg) mit der Steuerklasse 1 besteuert
              Gleichzeitig kann man gar nicht zwei Mal die Steuerklasse 1 haben. Ansonsten: Die Steuer aus (a+b) ist grundsätzlich höher als (die Steuer aus a) + (die Steuer aus b).

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärungspflicht?

                Rechtlich gesehen kann man beim gleichen Arbeitgeber eigentlich keine 2 Jobs haben, das habe ich jetzt auch überlesen.

                Zwei unterschiedliche Tätigkeiten kann man natürlich ausüben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuererklärungspflicht?

                  Ist dann wohl auch eher so gewesen, 1. Tätigkeit Lehramtsanwärter und 2. Tätigkeit Lehrtätigkeit 5 Std./Woche an Schule.
                  Es gab nur 2 Gehaltsabrechnungen, beide in Steuerklasse 1, da verschiedene Tarifsysteme.

                  Habe aber keinen Gesetzestext gefunden, wo steht, dass bei Einkommen über 8.652 Euro pro Jahr eine Steuererklärung abzugeben Pflicht ist.
                  Zuletzt geändert von vosisaan; 01.05.2016, 13:07.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärungspflicht?

                    Habe aber keinen Gesetzestext gefunden, wo steht, dass bei Einkommen über 8.652 Euro pro Jahr eine Steuererklärung abzugeben Pflicht ist.
                    Für Rentner und andere Nichtarbeitnehmer gibt es diesen Gesetzestext natürlich schon!

                    https://dejure.org/gesetze/EStDV/56.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärungspflicht?

                      Hallo,

                      Zitat: 1. Tätigkeit Lehramtsanwärter und 2. Tätigkeit Lehrtätigkeit 5 Std./Woche an Schule.
                      Es gab nur 2 Gehaltsabrechnungen, beide in Steuerklasse 1, da verschiedene Tarifsysteme.

                      Zur gleichen Zeit?
                      Was hat denn das Tarifsystem mit der Steuerklasse zu tun?
                      TVöd-V StKl 1 TVöD-Bund Stkl 2 u.s.w.

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuererklärungspflicht?

                        Hallo,

                        mit Begriff "Tarifsystem" vielleicht falsch ausgedrückt, 1. Tätitigkeit nach Besoldungstabelle bezahlt und 2. Tätigkeit nach TV-L !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuererklärungspflicht?

                          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                          Es gab nur 2 Gehaltsabrechnungen, beide in Steuerklasse 1
                          Es geht doch hier nicht um Gehaltsabrechnungen! Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen hast Du bekommen?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuererklärungspflicht?

                            Hallo,

                            insgesamt 2 Lohnsteuerbescheinigungen, die sich in dem 1 Monat überschneiden.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuererklärungspflicht?

                              Wieviele Lohnsteuerbescheinigungen hast Du bekommen?
                              Das spielt doch letztlich keine Rolle!

                              Die Tochter hat nicht nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen, sondern von einem Arbeitgeber!

                              Einer meiner Söhne hat vor 2 Jahren bei vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen von seiner Abrechnungsstelle insgesamt 3 Lohnsteuerbescheinigungen mit Klasse I bekommen.
                              Der Arbeitgeber war ja auch immer der Freistaat Bayern, gleich ob im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X