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Ausgaben bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" oder Werbungskosten ang.?

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    Ausgaben bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" oder Werbungskosten ang.?

    Hallo zusammen,

    war im Jahr 2015 Lehramtsreferendar und mache gerade meine Steuererklärung über ElsterFormular:

    Eine Frage: Die Ausgaben für Büromaterialien ect.: Gebe ich die besser bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" im Hauptvordruck Zeile 43 an oder bei den Werbungskosten in der Anlage N ? Oder gar doppelt ?

    Vielen Dank SammyHagar

    #2
    AW: Ausgaben bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" oder Werbungskosten a

    Doppelt sicher nicht, aber bei dir gehört das unter Werbungskosten erklärt, da du als Referendar ja Anwärterbezüge erhältst, also Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Ausgaben bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" oder Werbungskosten a

      Vielen Dank Charlie24!

      Ich stelle hier noch einmal die Anfrage von gestern Abend ein, auf die ich bisher keine Antwort erhalten habe (mir wurde gesagt, sie beträfe nicht Elsterformular, aber eigentlich betrifft sie genau Elsterformular ?!)






      Hallo zusammen,

      habe mal eine Frage zu Umzugskosten bei den Werbungskosten:

      Im vergangenen Jahr (2015) habe ich ein paar hundert Euro für einen Transporter ausgegeben, um Möbel usw. von meinem ehemaligen Studienort zum Ort meines Referendariats zu bringen. Habe den Betrag in Zeile 46 der Anlage N angegeben.

      Ich bin aber schon seit 2014 am Ort des Referendariats, nur habe ich den Großteil der Möbel später nachgeholt. Wird das zu Fragen führen ?



      Außerdem habe ich noch eine Frage zu Fahrtkosten: Ich habe kein eigenes Auto, musste mich aber natürlich für Fahrten zum Studienseminar (in der gleichen Stadt wie meine Schule) sowie zu einigen Veranstaltungen in Städten der Region an den Kosten der Fahrer, bei denen ich mitgefahren bin, beteiligen. Belegen kann ich dies aber nicht. Wie und wo kann ich das abrechnen (es handelt sich um insgesamt 100 Euro) ?


      Vielen Dank für die Hilfe schon einmal im Voraus !

      Kommentar


        #4
        AW: Ausgaben bei "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" oder Werbungskosten a

        Das ist eine steuerrechtliche Frage.
        Steuerberatung darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

        Also eindeutig keine Elster-Frage.

        Elster-Frage wäre : In welcher Zeile trage ich es ein.

        Steuerrechtliche Frage ist : Darf ich es überhaupt eintragen und wenn ja in welcher Höhe und welche Nachweise brauche ich ?
        Mfg

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