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Deutsche und österreichische Einkommen nicht selbstständige Arbeit

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    Deutsche und österreichische Einkommen nicht selbstständige Arbeit

    Grüß Gott,

    ich habe da einige Fragen, hoffe mir kann da jemand behilflich sein, Steuerberatungskonsultationen sind doch leider ziemlich teuer )

    Folgendes: ich habe bis Juli 2015 in D gelebt und gearbeitet. Am 15.06.2015 habe ich geheiratet. Mit 01.01.08.2015 bin ich nach Ö gezogen sowohl wegen meiner Frau als auch Job mässig also Lebensmittelpunkt Verlagerung.
    Weiss zufällig jemand ob ich meine Frau anführen soll/muss ?
    Und das mit der Progression verstehe ich nicht ganz, die D EK werden ja in D versteuert und die Ö EK in Ö. Wieso muss ich dann in D höhere Steuern zahlen, wenn es sowieso normal versteuert wird, weil durch die Progression erhöht sich der Steuersatz.
    Weiters habe ich gesehen das es einen Punkt gibt mit ausländischen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung die in der Anlage Vorsorgeaufwand angeführt werden koennen, wo spielen die dann hinein ? oder müssen die noch irgendwie in die N Anlage übertragen werden.

    Vielen Dank!

    LG Daniel

    #2
    AW: Deutsche und österreichische Einkommen nicht selbstständige Arbeit

    Steuerberatung ist hier im Forum allerdings nicht zulässig, deswegen kannst du nicht auf alle Fragen auch Antworten erwarten.

    Was den Progressionsvorbehalt angeht, musst du verstehen, dass die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, dementsprechend werden die Verhältnisse im Gesamtjahr betrachtet.

    Würde der deutsche Fiskus nur deine deutschen Einkünfte bis Ende Juli für das Gesamtjahr zugrunde legen, würde dein Steuersatz deutlich sinken, obwohl du ja weiter Einkünfte hattest. Die Besteuerung entspräche nicht deiner Leistungsfähigkeit.

    Dass du verheiratet bist, wirst du wohl angeben müssen, danach wird explizit gefragt. Aus deinen Angaben geht allerdings nicht hervor, wo ihr vom 15.06.2015 bis 31.07.2015 gelebt habt.

    Ob eine Einzelveranlagung vorteilhafter ist als eine Zusammenveranlagung, wirst du selbst ausrechnen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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