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Höhstbetrag für sonstige Aufwendungen

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    Höhstbetrag für sonstige Aufwendungen

    Kann mir jemanden diese Passage aus dem Steuerbescheid mit einfachen Worten erklären?


    "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüberhinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich"

    Im Voraus besten Dank

    Valeri

    #2
    AW: Höhstbetrag für sonstige Aufwendungen

    Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei Einzelveranlagung den Höchstbetrag von 1.900,00 € bzw. bei Zusammenveranlagung von 3.800,00 € erreichen

    oder überschreiten, bleiben Beiträge zu anderen Versicherungen, wie z. B. Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherungen, Zusatzkrankenversicherungen usw. steuerlich unberücksichtigt.

    Sie können nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden und wirken sich dementsprechend auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens auch nicht mehr aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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