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EStE 2014: Angeforderte Belege und Aufstellungen elektronisch einreichbar?

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    EStE 2014: Angeforderte Belege und Aufstellungen elektronisch einreichbar?

    ((Hallo in die Runde))


    Ausgangslage

    Ich bin ESt-pflichtig, tausche mit einem (weit entfernten) StB (DATEV) alle Formulare, Daten und Belege
    elektronisch aus. Die EStE 2014 wurde von ihm authentifiziert übertragen. Der Sachbearbeiter FA München IV
    fordert nun Belege an (Anlage V, Außergewöhnliche Belastungen, Anlagen R).

    Sämtliche Belege (pdf-Datei) und Aufstellungen (excelformat und pdf) liegen dem StB vor. Die Fragen des Sachbearbeiters (Summen und Salden, Einzelbelege) liessen sich per Klick aufrufen und überprüfen.

    Der StB sagt, ich müsse jetzt dem FA alle geforderten Belege / Aufstellungen einschließlich der Excel Arbeitsblätter ausdrucken UND per Post schicken.

    Frage:

    Stimmt das wirklich?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser ( mir grotesk erscheinende) doppelte Arbeitsaufwand und Medienbruch der offizielle und einzig zulässige sein soll.

    Ich bin für ELSTER Basis registriert, habe einen Transfercode. Die Briefe des Sachbearbeiters enthalten eine spezifische gültige email Adresse.

    Ich dachte , dass mit dieser Ausstattung elektronische Belegdaten auch zum FA möglich sein müssten. Eigentlich finde ich, dass dies die Aufgabe des StB sein sollte.


    Danke für das Durchlesen und Antwort geben.

    Herzlichen Gruß
    -Jörg

    #2
    AW: EStE 2014: Angeforderte Belege und Aufstellungen elektronisch einreichbar?

    Zitat von JR0001 Beitrag anzeigen
    ((Hallo in die Runde))


    Ausgangslage

    Ich bin ESt-pflichtig, tausche mit einem (weit entfernten) StB (DATEV) alle Formulare, Daten und Belege
    elektronisch aus. Die EStE 2014 wurde von ihm authentifiziert übertragen. Der Sachbearbeiter FA München IV
    fordert nun Belege an (Anlage V, Außergewöhnliche Belastungen, Anlagen R).

    Sämtliche Belege (pdf-Datei) und Aufstellungen (excelformat und pdf) liegen dem StB vor. Die Fragen des Sachbearbeiters (Summen und Salden, Einzelbelege) liessen sich per Klick aufrufen und überprüfen.

    Der StB sagt, ich müsse jetzt dem FA alle geforderten Belege / Aufstellungen einschließlich der Excel Arbeitsblätter ausdrucken UND per Post schicken.

    Frage:

    Stimmt das wirklich?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser ( mir grotesk erscheinende) doppelte Arbeitsaufwand und Medienbruch der offizielle und einzig zulässige sein soll.

    Ich bin für ELSTER Basis registriert, habe einen Transfercode. Die Briefe des Sachbearbeiters enthalten eine spezifische gültige email Adresse.

    Ich dachte , dass mit dieser Ausstattung elektronische Belegdaten auch zum FA möglich sein müssten. Eigentlich finde ich, dass dies die Aufgabe des StB sein sollte.


    Danke für das Durchlesen und Antwort geben.

    Herzlichen Gruß
    -Jörg
    Hallo,
    Belege können nur schriftlich nachgereicht werden, (oder per Scan und e-Mail, wenn es akzeptiert wird). Glaube Deinem StB und folge der Anforderung Deines FA.
    Mit der elektronischen Steuererklärung hat es nichts mehr zu tun.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: EStE 2014: Angeforderte Belege und Aufstellungen elektronisch einreichbar?

      (( Es gibt (doch noch) Tage, an denen ich ein freudiges Loblied anstimme auf Elster-Beauftragte, Sachbearbeiter und die schnelle, interne Kommunikation im FA))

      _Zitat_

      Sehr geehrter Herr Ritzkat,

      nach Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, Hr. N.N. konnte geklärt werden, dass eine Belegeinreichung über den Postweg nicht erforderlich ist.

      Sie können Anhänge im PDF-Format an die für Sie zuständige Adresse: avst.[…@fa[…].stv.bayern.de übersenden.
      Sollen Excel-Anhänge übersandt werden, so ist dies nur an die Adresse: poststelle[...]@famuc.bayern.de möglich.

      Welche Belege erforderlich sind können Sie dem Ihnen vorliegenden Schreiben entnehmen, oder Sie erkundigen Sich nochmals bei Ihrem Sachbearbeiter.



      Mit freundlichen Grüßen
      N.N.
      Elsterbeauftragter
      Tel. 089 […]


      _Zitatende_


      Möge dieser Beleg allen anderen in ähnlicher Lage helfen!

      ((cc: StB))

      Gruß in die Runde, danke fürs mitlesen und die schnelle Antwort!

      -Jörg

      Kommentar

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