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Elster, und was jetzt?

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    Elster, und was jetzt?

    Guten Tag, wünscht der ahnungslose Anfänger

    Ich weiß gerade noch, was Steuern sind und für was, und dass ich Steuern zahlen muss. Dann endet aber auch schon mein Steuerwissen. Deshalb bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.) Seit Mitte Oktober 2015 habe ich einen Arbeitgeber. Der macht doch schon einiges an Steuerabgaben. (Sozialversicherungen: KV, RV, AV, PV)
    D.h. da brauche ich nichts mehr zu machen, oder? Oder muß ich da noch irgendwo auf irgendwas verweisen? Oder Daten von den Abrechnungsbelegen oder der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung irgendwo angeben? Sprich: Hat mein Arbeitgeber die Einkommensteuererklärung für mich schon erledigt?
    2.) Ich habe auch ein Gewerbe angemeldet, verdiente 2015 damit aber null Komma nichts. Wie und wo wird das fixiert?
    3.) Spenden werden wo angegeben?
    4.) Versicherungen, wie Lebensversicherung, Haftpflicht, etc., wo vermerke ich das?
    5.) Mietkautionskonto?
    6.) Wo ist dieser Mantelbogen?
    7.) Habe ich noch etwas Wichtiges, Obligatorisches vergessen?


    Danke im Voraus für die Hilfe https://www.elster.de/anwenderforum/...cons/icon7.png

    #2
    AW: Elster, und was jetzt?

    Ja, der Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein. Meistens - eben nicht immer! - ist die Einkommensteuer aber ein bisschen niedriger, dann rentiert sich die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Unter gewissen Voraussetzungen ist man dazu auch verpflichtet, z. B. wenn man ein Gewerbe hat.

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      #3
      AW: Elster, und was jetzt?

      Auf Grund des nicht vorhandenen Basis-Wissen zum deutschen Steuerrecht und dem angemeldeten Gewerbe empfehle ich den Gang zum Steuerberater.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Elster, und was jetzt?

        Genau das ist die Antwort: Nimm einen Steuerberater und gib ihm Dein sauer verdientes Geld! Irgend wann sollten die Steuerunterlagen mal vereinfacht werden; bisher nur immer komplizierter für NICHTBÜROKRATEN!!! Und dieses Muß bei der Ablieferung - wenn ich keine PC-Kenntnisse diesbezüglich habe, sitze ich tagelang!!! Papierform sollte für Laien möglich bleiben. Und wieso braucht jeder einen PC mit all diesen Programmen? Die vielen schlaflosen Nächte deswegen möchte ich in D nicht zählen! Wie machen das unser EU-Nachbarn? Können wir von denen lernen oder müssen die unser System übernehmen?

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          #5
          AW: Elster, und was jetzt?

          @lilie4711: hast Du Dich extra zum Aufregen angemeldet? ellister, der eine absolute Off-Topic-Frage gebracht hat, hat ja auch nur einen Beitrag!

          Nachdem Du ja recht aktiv zu sein scheinst, was das politische Engagement zur Vereinfachung des Steuerrechts betrifft, wünsche ich Dir dabei viel Glück, wirklich! Versuch Dich dabei aber auf sinnvolleres zu konzentrieren als Beiträge in Software-Anwenderforen.

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            #6
            AW: Elster, und was jetzt?

            Zitat von lilie4711 Beitrag anzeigen
            Genau das ist die Antwort: Nimm einen Steuerberater und gib ihm Dein sauer verdientes Geld! Irgend wann sollten die Steuerunterlagen mal vereinfacht werden; bisher nur immer komplizierter für NICHTBÜROKRATEN!!! Und dieses Muß bei der Ablieferung - wenn ich keine PC-Kenntnisse diesbezüglich habe, sitze ich tagelang!!! Papierform sollte für Laien möglich bleiben. Und wieso braucht jeder einen PC mit all diesen Programmen? Die vielen schlaflosen Nächte deswegen möchte ich in D nicht zählen! Wie machen das unser EU-Nachbarn? Können wir von denen lernen oder müssen die unser System übernehmen?
            Wenig Aufwand um an falscher Stelle zu motzen?
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Elster, und was jetzt?

              Hallo Ellister,


              in Deutschland wird von einem Kaufmann erwartet das er sich mit seinen Verpflichtungen (Buchhaltung, ect. und auch Steuern) auskennt. In deinem zuständigen Finanzamt gibt es dafür auch eine Existenzgründerberatung. Die geben auch entsprechendes (meist gutes) Infomaterial der Landesregierung dazu raus. Auch bei der IHK kann man sich (oft kostenlos) beraten lassen. Da gibt es auch immer wieder gute Seminare. Die Leute dort sind sehr bemüht. Soweit dazu.


              1.) Seit Mitte Oktober 2015 habe ich einen Arbeitgeber. Der macht doch schon einiges an Steuerabgaben. (Sozialversicherungen: KV, RV, AV, PV)
              D.h. da brauche ich nichts mehr zu machen, oder? Oder muß ich da noch irgendwo auf irgendwas verweisen? Oder Daten von den Abrechnungsbelegen oder der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung irgendwo angeben?

              Du überträgst die Angaben von deiner Lohnbescheinigung auf die Anlage N in deinem Steuerprogram (Elsterformular, Elsteronlineportal, Taxmann, WISO ect.)
              Auf Seite 2 trägst du deine Werbungskosten (so vorhanden und über dem Pauschbetrag) ein

              Sprich: Hat mein Arbeitgeber die Einkommensteuererklärung für mich schon erledigt?

              NEIN

              2.) Ich habe auch ein Gewerbe angemeldet, verdiente 2015 damit aber null Komma nichts. Wie und wo wird das fixiert?

              Anlage G Zeile 4
              Und du musst eine Umsatzsteuerjahreserklärung und eine Gewerbesteuererklärung machen (jeweils dann mit 0 - wenn es so ist wie du sagst). Bei der Umsatzsteuer musst du beachten ob du bei deiner Anmeldung im Finanzamt Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung gewählt hast. Ich vermute mal Kleinunternehmer, sonst hättest du sicher was vom Umsatzsteuervoranmeldungen geschrieben.

              Die Frage ist ob du Garnichts gemacht hast oder nur keine Einnahmen hattest. Dann musst du für deine Kosten eine Einnahmeüberschussrechnung machen (und den dann entstandenen Verlust in die Erklärung eintragen).

              3.) Spenden werden wo angegeben?

              Hauptvordruck, Seite 2 Zeile 45

              4.) Versicherungen, wie Lebensversicherung, Haftpflicht, etc., wo vermerke ich das?

              Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2 Zeile 50

              5.) Mietkautionskonto?

              Vermietest du was?

              6.) Wo ist dieser Mantelbogen?

              gleich als Erstes - heißt hier Hauptvorduck

              7.) Habe ich noch etwas Wichtiges, Obligatorisches vergessen?

              Bei Fragen zu deinen steuerlichen Sachverhalten, wendest du dich an besten freundlich an deinen zuständigen Bearbeiter im Finanzamt. Der kann dir helfen. Darf dich aber steuerlich nicht beraten und wird dir auch deine Steuererklärung nicht machen. Hoffe das hilft dir weiter.

              LG
              LG MAX v S.

              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                #8
                AW: Elster, und was jetzt?

                Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
                Darf dich aber steuerlich nicht beraten und wird dir auch deine Steuererklärung nicht machen.
                Da geht es dem Bearbeiter im Finanzamt wie uns übrigen Nutzern hier im Forum...

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                  #9
                  AW: Elster, und was jetzt?

                  Hallo Leute

                  Danke an Max_v_S, der sich mit meinen Fragen beschäftigt und Antworten gegeben hat.
                  Und danke an lilie4711, die mir aus der Seele schreibt.

                  Dass ich eine "absolute Off-Topic-Frage" gebracht haben soll, verwundert mich, weil ich ja Fragen zu den ElsterOnline-Formularen gestellt habe und dies hier das ElsterForum ist.

                  Jetzt weiß ich jedenfalls schon mal, dass der Mantelbogen bei Elster Hauptvordruck heißt. (Für etwas mehrere Bezeichnungen zu vergeben ist immer hilfreich.)

                  Und anscheinend brauche ich vom Arbeitgeber diese Lohnbescheinigung zum Übertragen der Daten. (Obwohl der Arbeitgeber die Daten schon ans Finanzamt übermittelt hat?)
                  Bekommt man diese Lohnbescheinigung schon, wenn man erst ein halbes Jahr angestellt ist? (Es handelt sich dabei aber nicht um die monatlichen Abrechnungsbelege, oder?)

                  Zur Anlage N: Sind diese Angaben als Monatswerte anzugeben, oder gebe ich an, was sich zwischen Mitte Oktober (Anstellung) und Ende Dezember summiert hat?

                  Kann man eigentlich die Elster-Formulare laienhaft ausgefüllt abschicken, und jemand Freundliches vom Finanzamt informiert einen dann, dass noch etwas fehlt, bzw. falsch ausgefüllt worden ist?

                  Nochmals Danke im Voraus für die Hilfe und für die steuerkritischen Kommentare von genervten Nichtbürokraten :-)

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                    #10
                    AW: Elster, und was jetzt?

                    Bekommt man diese Lohnbescheinigung schon, wenn man erst ein halbes Jahr angestellt ist? (Es handelt sich dabei aber nicht um die monatlichen Abrechnungsbelege, oder?)
                    Ja, man hat als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt eines Ausdruck (oder eine elektronische Übermittlung) der an das Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Kalenderjahr.
                    Es handelt sich dabei nicht um die monatlichen Abrechnungsbelege, sondern um die aufsummierten Werte für 2015. Ohne diese Lohnsteuerbescheinigung tut man sich nämlich schwer, die Anlagen N und Vorsorgeaufwand korrekt auszufüllen.

                    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, alle Angaben sind deshalb immer für das gesamte Jahr zu machen! Du gibst also an, was sich zwischen Mitte Oktober (Anstellung) und Ende Dezember aufsummiert hat.

                    Der Begriff Mantelbogen für den 4-seitigen Hauptvordruck, (in den man die anderen Anlagen einlegen konnte), hat sich aus der Zeit der Papiervordrucke bis heute zäh gehalten und wird umgangssprachlich immer noch verwendet. Offiziell heißt das Formular schon länger Hauptvordruck.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Elster, und was jetzt?

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ja, man hat als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt eines Ausdruck (oder eine elektronische Übermittlung) der an das Finanzamt übermittelten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Kalenderjahr.
                      Es handelt sich dabei nicht um die monatlichen Abrechnungsbelege, sondern um die aufsummierten Werte für 2015. Ohne diese Lohnsteuerbescheinigung tut man sich nämlich schwer, die Anlagen N und Vorsorgeaufwand korrekt auszufüllen.

                      Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, alle Angaben sind deshalb immer für das gesamte Jahr zu machen! Du gibst also an, was sich zwischen Mitte Oktober (Anstellung) und Ende Dezember aufsummiert hat.

                      Der Begriff Mantelbogen für den 4-seitigen Hauptvordruck, (in den man die anderen Anlagen einlegen konnte), hat sich aus der Zeit der Papiervordrucke bis heute zäh gehalten und wird umgangssprachlich immer noch verwendet. Offiziell heißt das Formular schon länger Hauptvordruck.


                      Wieder einen Schritt weiter :-)
                      Vielen Dank, Charlie24

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                        #12
                        AW: Elster, und was jetzt?

                        Hallo Ellister,


                        du könntest die Anlage N auch weglassen (das Finanzamt holt sich die Daten elektronisch). Du kannst dann aber keine korrekte Berechnung durchführen.
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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