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Frage zur abziehbaren Summe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzgl Einkommssteuererklärung

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    Frage zur abziehbaren Summe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzgl Einkommssteuererklärung

    Hallo Zusammen,

    ich wollte eigentlich vermeiden, mich hier anzumelden, da ich nicht zur Last fallen wollten. Nun musste ich es doch tun, da ich eine Frage habe die ich mir selber nach ner STunde suchen und überlegen nicht beantworten konnte.

    VORWEG:
    GANZ TOLLES FORUM! Dieses ganze hier zu findene Wissen ist unglaublich Hilfreich. Außerdem herrscht fast immer ein professionaller und freundlicher Umgang!

    Nun zu meiner Frage:
    Ich habe, da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, dieses Jahr gleich für 2014 und 2015 Rückwirkend abgegeben. Davor hätte sich nicht "gelohnt".
    Nun habe ich eine Diskrepanz zwischen einer Berechnung des Finanzamtes und meiner bzw der von Elster für die Erklärung 2014:

    ______________________________Bescheid2014________ ______________________
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.001 . . . . -2.001
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 7.968
    davon 78 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.216
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -3.984
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.232 . . 2.232
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 3.457
    ab Kürzungsbetrag nach
    ****§10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG . . . . . . . . . . . -131****
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.326
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . 538
    ********Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 3.864***********
    ********davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.704************
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . 5.936 . . . . -5.936
    __________________________________________________ ______________________

    ______________________________Bescheid 2015______________________________
    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.001 . . . . -2.001
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 8.850
    davon 80 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.080
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.425
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.655 . . 2.655
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 3.834
    ab Kürzungsbetrag nach
    §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG . . . . . . . . . . . -153
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.681
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . 675
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 4.356 . . 4.356
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . 7.011 . . . . -7.011
    __________________________________________________ ______________________

    Mich verwirrt bei dem Steuerbescheid 2014 der der mit den Sterchen markierte Bereich.
    1.) Kürzungsbetrag müssten 138 statt 131 sein!
    2.) Woher kommt der Unterschied zw. der "Summe" und "davon abziehbar"?

    Mich verwundert, dass im jar 2015 in Hinsicht auf 1.) der Richtige Betrag drin ist und in Hinsicht auf 2.) der Part "davon abziehbar" fehlt sondern der Betrag der "Summe" durchrasselt und berechnet wird.


    Vielen Dank erstmal!

    Gruß

    Pierre

    #2
    AW: Frage zur abziehbaren Summe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzgl Einkommssteuererklär

    Hallo,

    mal ein Schuss ins Blaue: Kann es sein, dass du 2014 genau 160 Euro von der Krankenkasse erstattet bekommen hast (und dies von dir nicht eingetragen wurde)?
    Obwohl - eigentlich müsste der Betrag dann auch aufgeführt sein, und zwar zwischen den beiden Sternchenzeilen.

    Oder die 160 Euro sind irgendetwas anderes, etwa eine nicht absetzbare Zusatzversicherung oder sowas.


    >>>Kürzungsbetrag müssten 138 statt 131 sein!

    Keine Ahnung. Aber freu dich doch, ist ja zu deinen Gunsten, über sowas würde ich jedenfalls nicht weiter grübeln.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur abziehbaren Summe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzgl Einkommssteuererklär

      Ich würde beim Finanzamt anrufen und mir die 2. Kürzung von 160,00 € erläutern lassen, wenn der Grund dafür nicht im Bescheid angegeben ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur abziehbaren Summe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzgl Einkommssteuererklär

        Hallo,

        Vielen Dank für eure Antworten!
        Ihr habt mich genau auf die Richtuge Idee gebracht: Die TK hatte im Jahr 2014 eine Dividende von 160€ gezahlt.
        Woher das Finanzamt das weiß, frage ich mich ernsthaft. Immerhin wusstenich es ja selber nicht mehr.

        So oder so, Frage ist geklärt

        Gruß

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur abziehbaren Summe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzgl Einkommssteuererklär

          Hallo,

          >>>Die TK hatte im Jahr 2014 eine Dividende von 160€ gezahlt.

          Meine Vermutung war auch nicht ganz aus der Luft gegriffen, mir war da was in Erinnerung, insbesondere aufgrund des Betrages.
          Bei der AOK gibt es das übrigens auch (und wahrscheinlich bei anderen Kassen auch), dort bekommt aber nicht jedes Mitglied die gleiche Summe.


          >>>Woher das Finanzamt das weiß, frage ich mich ernsthaft.

          Da kann ich dir helfen, die Krankenkassen melden das automatisch.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur abziehbaren Summe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzgl Einkommssteuererklär

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Da kann ich dir helfen, die Krankenkassen melden das automatisch.
            und müsste Dir auch schriftlich mitgeteilt haben, dass sie das übermittelt hat.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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