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Steuererklärung im Trennungsjahr - Ehegatte selbständig

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    Steuererklärung im Trennungsjahr - Ehegatte selbständig

    Hallo an Alle,

    ich bin etwas verzweifelt.

    Mein Mann und ich haben uns im März 2015 (September 2015 bin ich aus dem Haus ausgezogen) getrennt, er ist selbständig seit über 20 Jahren (Einzelunternehmer macht Steuererklärung über Elster ohne Steuerberater) und ich arbeite Vollzeit mit Steuerklasse III.

    Seit 2016 habe ich beim FA die Steuerklasse IV für dauernd getrennt lebende beantragt. Ich bin in Steuerfragen nicht so bewandert und mein EX sagt, wenn wir uns gemeinsam veranlagen lassen, dann will er die Steuern die ich 2015 nicht gezahlt habe (wegen Steuerklasse III) von mir zurück bezahlt haben, weil er die nachzahlen muss?!

    Ich kenne leider niemanden den ich Fragen kann ob das Rechtens ist und meine Rechtsanwältin sagt, dass wüsste sie auch nicht so genau.

    Ich bin für jeden Tipp dankbar.

    Gruß
    Pam

    #2
    AW: Steuererklärung im Trennungsjahr - Ehegatte selbständig

    Hallo,

    Steuerberatung ist steuerberatenden Berufen vorbehalten.
    Dasselbe gab dir auch deine Anwältin durch die Blume zu verstehen.


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuererklärung im Trennungsjahr - Ehegatte selbständig

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Steuerberatung ist steuerberatenden Berufen vorbehalten.
      Dasselbe gab dir auch deine Anwältin durch die Blume zu verstehen.


      Gruß FIGUL
      Vielen Dank, dieser Hinweis hilft mir sehr weiter ich habe leider nicht die finanziellen Mittel um mir einen Steuerberater zu leisten, deshalb die Frage hier im Forum.

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        #4
        AW: Steuererklärung im Trennungsjahr - Ehegatte selbständig

        Es gibt auch Lohnsteuerhilfevereine.

        Meist, aber nicht immer, wird die Zusammenveranlagung für Euch zusammen per Saldo günstiger sein. Wie sich dann eine Nachzahlung auf Euch verteilt, ist damit aber noch gar nicht gesagt. Steuerklasse III kann zu Nachzahlungen führen bei euch, bei einer Einzelveranlagung WIRD sie bei Dir zu Nachzahlungen führen. Die frage ist ja auch, ob / wer Vorauszahlungen geleistet hat und ob nicht seine Gewinne zu Nachzahlungen führen werden.

        Die Steuerklasse für dauernd getrennt Lebende ab 2016 ist die Steuerklasse I, nicht die IV !!!
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Steuererklärung im Trennungsjahr - Ehegatte selbständig

          Steuerberatung ist steuerberatenden Berufen vorbehalten. Dasselbe gab dir auch deine Anwältin durch die Blume zu verstehen.
          Rechtsanwälte sind selbstverständlich zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt! Ihre Rechtsanwältin kennt sich nur nicht aus, was schlimm genug ist, weil es gar nicht um steuerrechtliche Fragen geht.
          Der Anspruch auf Zusammenveranlagung im Trennungsjahr mit Vor- bzw. Nachteilsausgleich ist von den Zivilgerichten entwickelt worden.

          http://www.frag-einen-anwalt.de/Zusa...--f211149.html

          § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
          Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:

          1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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