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Anlage R, Zeile 6, 'Rentenanpassungsbetrag'

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    Anlage R, Zeile 6, 'Rentenanpassungsbetrag'

    Hallo,

    ich habe so ein kleines? Problem mit der o.g. Eintrag.

    In den vergangenen Jahren habe ich dort aus Unwissenheit nichts eingetragen, es wurde aber auch nichts bei der Plausibilitätskontrolle bzw. bei der Übermittlung oder im Nachhinein durch das FA beanstandet.

    Jetzt möchte ich es aber 'richtig' machen und, trotz Recherche im Internet, weiß ich nicht so recht was ich da eintragen soll. Lt. den unterschiedlichen Info's ist es die Differenz zwischen der Rente im Jahr 2015 und der Rente im

    - Jahr des Rentenbeginns,
    - oder des Folgejahres
    - oder zwei Jahre nach Rentenbeginn.

    Mein Renteneintritt war zum 01.09.2009... welches Jahr ist denn für die Bestimmung des Rentenanpassungsbetrages das Richtige?

    Wenn mir da jemand 'unter die Arme' greifen könnte, wäre ganz prima.

    Gruß, Karin

    #2
    AW: Anlage R, Zeile 6, 'Rentenanpassungsbetrag'

    Hier https://www.elster.de/anwenderforum/...anpassungsb%2A heißt es z. B.:

    Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
    Der Rentenanpassungsbetrag wird von der ~Deutsche Rentenversicherung Bund~
    mitgeteilt:
    Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, Leistungen aus der gesetzlichen
    Rentenversicherung im Jahr XXXX

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage R, Zeile 6, 'Rentenanpassungsbetrag'

      Maßgeblich für die Berechnung des steuerfreien Anteils ist, was den Prozentwert angeht, das Jahr des Rentenbeginns, in deinem Fall also 2009.

      Bemessungsgrundlage ist allerdings das erste volle Jahr des Rentenbezugs, in deinem Fall also der tatsächliche Rentenbetrag im Jahr 2010.

      Wenn der Rentenbetrag 2010 (vor Abzug Kranken- u. Pflegeversicherung) z. B. 12.000,00 € betrug, dann belief sich der steuerfreie Anteil auf 42%, das waren 5.040,00 €, steuerpflichtig waren demnach 6.960,00 €.

      Der steuerfreie Betrag bleibt normalerweise lebenslang unverändert, was durch die Angabe des Rentenanpassungsbetrags erreicht wird. Für 2015 gibst du den Betrag ein, den du gegenüber 2010 mehr erhalten hast.

      Im Beispielsfall wären das bei einem Rentenbezug West abgerundet 886,00 €.

      Einfacher ist, sich den Rentenbetrag und den Rentenanpassungsbetrag jährlich von der Rentenversicherung mitteilen zu lassen, was nur einmal beantragt werden muss.
      Einfacher auch deshalb, weil es Fälle gibt, die ausnahmsweise zu einer Neuberechnung des steuerfreien Anteils führen. Die Mütterrentenreform 2014 war so ein Ausnahmefall.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage R, Zeile 6, 'Rentenanpassungsbetrag'

        Hallo, das ist ganz eifach: ein Anruf bei der Rentenstelle, je nachdem von wo Du die Rente beziehst (bei mir z.B. Deutsche Rentenversicherung, Tel. 030 86596918) , mit Angabe Deiner Versicherungsnummer und Frage nach dem Rentenanpassungsbetrag erhältst Du per Post innerhalb von 2-3 Tagen den aktuellen Betrag, der Dir dann in Zukunft automatisch zugeschickt wird. Soweit mir bekannt ist aber dem FA auch Dein jeweiliger Anpassungsbetrag amtsintern bekannt (wie ja auch die Rente amtsintern weitergegeben wird) und wird bei der Steuerberechnung entsprechend berücksichtigt. Gruß und noch schönen Feiertag, aporent

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          #5
          AW: Anlage R, Zeile 6, 'Rentenanpassungsbetrag'

          Wer die papierlose Abwicklung bevorzugt, kann sich die an das Finanzamt übermittelten Rentendaten auch über den Belegabruf in seine Steuererklärung holen.

          Voraussetzung ist eine Registrierung mit der persönlichen ID im ElsterOnline-Portal und ein Antrag auf Belegabruf. Dieser Antrag kann entweder im ElsterOnline-Portal
          selbst unter Dienste oder mit ElsterFormular im Menü Belegabruf gestellt werden.

          Die Belege stehen spätestens Anfang März zum Abruf bereit und können mittels Datenübernahme in die Steuererklärung eingefüllt werden
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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