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Beamtenanwärter Fahrtkosten

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    Beamtenanwärter Fahrtkosten

    Hallo miteinander,

    auch bei mir steht die erste Steuererklärung für das Jahr 2015 an. Ich bin derzeit Beamtenanwärter und habe erst ab Oktober 2015 mit dem Studium angefangen.
    Meine Steuererklärung wird also einen Zeitrahmen vom 01.10 - 31.12.15 haben. In diesem Zeitraum war ich ausschließlich in der Schule im fremden Ort (kostenlose Amtsunterbringung).
    Ich habe stets Familienheimfahrten zum Lebensmittelpunkt (wohne ja noch bei den Eltern) unternommen (Freitags heim - sonntags Abend wieder zur Schule).

    Erste Frage: Stehen mir überhaupt (Familien-)Heimfahrten steuerlich gesehen zu und wenn ja wo trägt man diese ein. Ich bin deshalb verwirrt, da ich nun nicht weiß was meine "erste" Tätigkeitsstätte ist: die Schule oder das Praktikumsamt oder beides?

    Anlage N: Zeile 74 oder Zeile 31?

    Freundliche Grüße!

    #2
    AW: Beamtenanwärter Fahrtkosten

    Meine Steuererklärung wird also einen Zeitrahmen vom 01.10 - 31.12.15 haben. In diesem Zeitraum war ich ausschließlich in der Schule im fremden Ort.
    Deine Steuererklärung wird das gesamte Jahr 2015 umfassen, da die Einkommensteuer nun mal eine Jahressteuer ist!

    Nach deinen Angaben hast du keinen eigenen Hausstand, also ist Zeile 74 der Anlage N eher nicht zutreffend!

    Da dir auch 2015 die volle Arbeitnehmerpauschale von 1.000,00 € zusteht, stellt sich die Frage, ob du mit der wöchentlichen Heimfahrt ab Oktober zusammen mit anderen Werbungskosten überhaupt über diesen Betrag kommst.
    Wenn nicht, dann kannst du dir den Eintrag auch gänzlich schenken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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