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Handwerkerrechnung --> Abschlagsrechnung in anderem Jahr ohne Ausweisung Arbeitszeit

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    Handwerkerrechnung --> Abschlagsrechnung in anderem Jahr ohne Ausweisung Arbeitszeit

    Ich habe eben die Steuererklärung für 2015 gemacht und auch schon onlneabgeschickt.

    Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich eine größere Handwerkerrechnung nicht mit reingenommen habe.

    Die Arbeiten fanden teilweise 2015 und teilweise 2016 statt.

    2015 haben wir bereits eine Abschlagsrechnung erhalten (und bezahlt), auf der nur vermerkt war, dass es eine Abschlagszahlung ist, also ohne einzeln ausgewiesene Posten, wie Material, Arbeits- und Fahrtkosten.

    Die einzeln definierte Rechnung kam erst 2016 und da wurde auch der Restbetrag bezahlt.

    Meine Frage - wie verfahre ich da jetzt ? Es müsste ja auf jeden Fall noch die Möglichkeit geben, die Steuererklärung anzupassen bzw. dann eben gegen den Bescheid in Widerspruch zu gehen.

    Dankeschön für die Aufklärung.

    Ines

    #2
    AW: Handwerkerrechnung --> Abschlagsrechnung in anderem Jahr ohne Ausweisung Arbeitsz

    Es müsste ja auf jeden Fall noch die Möglichkeit geben, die Steuererklärung anzupassen
    Wenn du sie soeben erst abgeschickt hast, ist eine Ergänzung und Neuübermittlung doch kein Problem. Kein Finanzamt arbeitet an den Feiertagen.
    Du musst die übermittelte Erklärung nur kopieren, dann kannst du sie ergänzen und neu übermitteln. Bearbeitet wird dann die zuletzt übermittelte Erklärung.

    Nachdem du inzwischen eine aufgeteilte Schlussrechnung in Händen hast, kannst du doch auch die Abschlagsrechnung prozentual korrekt entsprechend der Schlussrechnung aufteilen.
    Falls das Finanzamt die Belege haben will, musst du eben beide Rechnungen vorlegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Handwerkerrechnung --> Abschlagsrechnung in anderem Jahr ohne Ausweisung Arbeitsz

      Vielen Dank für die fixe Antwort. Das mit dem nochmal übermitteln wusste ich noch nicht. Da habe ich also noch genug Zeit, das morgen in Ruhe zu machen.

      Was ich leider noch nicht verstehe, ist das mit der prozentualen Aufteilung, da stehe ich wohl noch auf dem Schlauch.

      Ich habe ja keine genauen Angaben, wann wie viel Zeit aufgewendet wurde, sondern nur soundsoviel Stunden Arbeitsleistung mit dem Stundensatz und dem Gesamtpreis.

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        #4
        AW: Handwerkerrechnung --> Abschlagsrechnung in anderem Jahr ohne Ausweisung Arbeitsz

        Zitat von inessa73 Beitrag anzeigen
        Ich habe ja keine genauen Angaben, wann wie viel Zeit aufgewendet wurde
        Deswegen vielleicht prozentual?

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          #5
          AW: Handwerkerrechnung --> Abschlagsrechnung in anderem Jahr ohne Ausweisung Arbeitsz

          Du hast doch eine aufgegliederte Schlussrechnung, in der die Gesamtleistungen detailliert aufgeführt sind, nehme ich jedenfalls mal an?

          Daraus lässt sich doch eine prozentuale Aufteilung auch der Abschlagsrechnung errechnen. Ob die Arbeitsstunden jetzt konkret 2015 oder 2016 angefallen sind, spielt letztlich keine Rolle.

          Die Steuerermäßigung auf die Lohnanteile beträgt bekanntlich einheitlich 20%, das gilt sowohl für 2015 wie auch für 2016.

          Noch ein Hinweis: Die Funktion zum Kopieren der nicht mehr editierbaren Erklärung findest du im Menü Datei.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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