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Kleinunternehmer - wo die gez. Umsatzsteuer aus EU-Einkauf in Steuererkläung angeben?

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    Kleinunternehmer - wo die gez. Umsatzsteuer aus EU-Einkauf in Steuererkläung angeben?

    Hallo zusammen,
    ich bin Kleinunternehmer und gebe daher ja generell keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab.
    Im Jahr 2015 habe ich allerdings unter Angabe meiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einen kleinen Einkauf im EU-Ausland getätigt. Der Verkäufer hat mir dementsprechend eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
    Da in Deutschland aber Umsatzsteuer angefallen wäre, habe ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben. Die ermittelte Umsatzsteuer von rund 50 Euro habe ich an das Finanzamt überwiesen.

    Nun sitze ich an meiner Steuererklärung und frage mich, wo ich diese gezahlten 50 Euro eintragen kann? Ob ich den Betrag einfach in der EÜR bei Punkt 51 "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" reinschreibe oder eher bei Punkt 49 "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer"? Oder ist Punkt 49 nur für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und ich muss das ganz woanders reinschreiben?

    Meinen zuständigen Sachbearbeiter erreiche ich leider telefonisch nicht und auf meine E-Mails reagiert er auch nicht. Daher wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir hiermit weiterhelfen könntet!
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

    #2
    AW: Kleinunternehmer - wo die gez. Umsatzsteuer aus EU-Einkauf in Steuererkläung ange

    Hallo Aniko,

    die Eingabehilfe zur Zeile 49 sagt hierzu ->Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.

    Du hast ja offensichtlich eine Voranmeldung (ohne diesen Sachverhalt steuerlich zu würdigen) eingereicht und Geld abgeführt -> also passt diese Zeile doch super !!!

    Tschüß

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