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Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

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    Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

    Hallo zusammen,

    ich nutze ELSTER zum ersten mal. Beim ersten Anlauf vor ein paar Jahren fand ich das Ganze Anwenderunfreundlich.
    Nun komme ich hervorragend damit klar.

    Hatte alle bis dahin vorliegenden Steuerdaten am 20.03.16 eingetragen.
    Die Berechnung ergab damals eine Nachzahlung von 415,20€
    Nun habe ich weitere Dinge eingetragen, welche mein zu versteuerndes Einkommen senken.
    Die Berechnung ergab nun eine Nachzahlung 436,09€(!), also mehr Nachzahlung trotz niedrigem, zu versteuernden Einkommen!
    Daraufhin habe ich diese Ergänzungen wieder heraus genommen.
    Nun ergab die Berechnung eine Nachzahlung von 518,13€!?!?

    Bei gleichen Daten (zu versteuerndes Einkommen) hat die Berechnung von ELSTER zu 2 unterschiedlichen Ergebnissen geführt!
    Am 20.03.16 : 415,20€ Nachzahlung
    Am 18.05.16 : 518,13e Nachzahlung

    Wie kann das sein?
    Zwischenzeitlich musste ich ein update durchführen, weil das Programm meine gepeicherte Erklärung nicht mehr lesen konnte.

    #2
    AW: Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

    Hallo,

    sind bei der Fehlaktion vielleicht Anlagen versemmelt worden,
    bzw. fehlt z.B. Anlage Vorsorgeaufwand?
    Am besten eine neue Erklärung frisch ohne Altlasten aufbauen.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

      Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
      Hallo,

      sind bei der Fehlaktion vielleicht Anlagen versemmelt worden,
      bzw. fehlt z.B. Anlage Vorsorgeaufwand?
      Am besten eine neue Erklärung frisch ohne Altlasten aufbauen.
      Hallo Basteltyp,
      erst mal Danke für die schnelle Antwort!
      Die beiden Berechnungsausdrucke unterscheiden sich überhaupt nicht, nur ab der Zeile
      Berechnung der Einkommensteuer
      am 20.03.16
      zu versteuern nach dem Splittingtarif 32.270€ 19,2447 v.H. 6210
      am 18.05.16
      zu versteuern nach dem Splittingtarif 32.270€ 19,5305 v.H. 6302

      Natürlich haben sich auch KiSt. und Soli zu meinen Ungunsten geändert!

      Neu aufbauen möchte ich nicht, der Zeitaufwand war enorm.

      Kommentar


        #4
        AW: Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

        Sorry für meine ungläubige Reaktion, aber an deinen Angaben kann etwas nicht stimmen.

        Bei einem z. v. E. von 32.270 € kommt mein Steuerrechner bei Splittingtarif für 2015 lediglich auf eine tarifliche Einkommensteuer von 3.206 €.
        Bei Grundtabelle sind es 6.263 €.

        Davon ab, wie sieht es mit Lohnersatzleistungen aus? Diese wirken sich auf die Steuer aus, sind aber aus dem z. v. E. nicht ersichtlich.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Sorry für meine ungläubige Reaktion, aber an deinen Angaben kann etwas nicht stimmen.

          Bei einem z. v. E. von 32.270 € kommt mein Steuerrechner bei Splittingtarif für 2015 lediglich auf eine tarifliche Einkommensteuer von 3.206 €.
          Bei Grundtabelle sind es 6.263 €.

          Davon ab, wie sieht es mit Lohnersatzleistungen aus? Diese wirken sich auf die Steuer aus, sind aber aus dem z. v. E. nicht ersichtlich.
          Hallo Beamtenschweiß, :-)

          die hohe Steuerlast resultiert daraus, dass ich aufgrund eines Unfalls 9 Monate Kranken- bzw. Übergangsgeld von der RV (die von dir erwähnten Lohnersatzleistungen) bekommen habe.
          Dies wird ja für die Steuerprogression mit berücksichtigt, aber wie du richtig schreibst, beim z.v.E nicht sichtbar.
          In meinen beiden Berechnungen waren die aber gleich!

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            #6
            AW: Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

            OK, dann passt es.

            Aber zurück zum Thema, ich kann mir keinen Grund für unterschiedliche Ergebnisse für die zwei Berechnungen mit gleichen Daten vorstellen. Ist aber auch unerheblich was EF ausrechnet.
            Durch die Lohnersatzleistungen bist du verpflichtet eine Erklärung einzureichen und nur der Steuerbescheid vom Finanzamt ist verbindlich.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

              Aber zurück zum Thema, ich kann mir keinen Grund für unterschiedliche Ergebnisse für die zwei Berechnungen mit gleichen Daten vorstellen.
              Bei den letzten Updates von ElsterFormular war zu lesen:

              Version 17.1: Es wird eine verbesserte Steuerberechnung eingesetzt.

              Version 17.2: Aktualisierung der Steuerberechnung

              Auch das könnte ein Grund sein!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Unterschiedliche Berechnungsergebnisse zw. 20.03.16 und 17.05.16

                Hallo Charlie 24,
                dass muss der Grund sein, anders kann ich mir es nicht erklären.
                Danke, kann jetzt ruhig schlafen (auch wenn ich mehr zurück zahlen muss &#128560

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