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Anlage KAP und Werkverträge

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    Anlage KAP und Werkverträge

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen:

    1. zu Anlage KAP:
    ich habe letztes Jahr einmalig durch Fondsverkäufe meinen Freistellungsauftrag bei der Depotbank überschritten und Abgeltungssteuer auf die Erträge gezahlt. Ich habe den FA von 801,- aber insgesamt nicht überschritten. Muss ich von allen Banken, bei denen ich einen FA gestellt habe, eine Steuerbescheinigung einreichen oder reicht die, die mir meine Depotbank zugesendet hat?

    2. Fragen zu Werkverträgen:
    Ich habe letztes Jahr zwei Werkverträge über einmal 560,- und einmal 480,- angenommen. Wie muss ich diese Einkünfte nachweisen?

    #2
    AW: Anlage KAP und Werkverträge

    Muss ich von allen Banken, bei denen ich einen FA gestellt habe, eine Steuerbescheinigung einreichen oder reicht die, die mir meine Depotbank zugesendet hat?
    Es reicht, nur die Erträge bei der Depotbank zu erklären und auch nur deren Steuerbescheinigung einzureichen, wenn du den bei anderen Banken tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag als Summe in Zeile 13 einträgst,
    den bei der Depotbank natürlich in Zeile 12. Anzukreuzen ist Zeile 5

    Je nach Art der Werkverträge Anlage G oder S und eine (formlose) EÜR sollten reichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP und Werkverträge

      Vielen Dank

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