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Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

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    Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

    Hallo zusammen,

    für meine Einkommenssteuererklärung 2015 fehlt mir noch die Nebenkostenabrechnung
    für eine Immobilie die ich vermietet habe.

    Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 habe ich erst am 19.11.2015 bekommen.
    Das war bisher kein Problem, weil ich meine Einkommenssteuererklärung von Steuerberater
    habe erstellen lassen.

    Nun traue ich mich erstmalig, es mit ElsterFormular selbst zu versuchen.

    Nach meinem Verständnis müsste ich somit eine Fristverlängerung beantragen,
    die dann aber nur bis zum 30. September gehen würde, also
    immer noch "zu früh" für meine Nebenkostenabrechnung.

    Hat jmd. einen Vorschlag, was in so einem Fall zu tun ist?

    #2
    AW: Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

    Hat jetzt nicht so wirklich etwas mit Elster zu tun, oder ?

    Wieso meinst Du, dass eine Fristverlängerung nur bis zum 30.09. gehen würde ? Je glaubhafter Du das machen kannst, dass Du unverschuldet die Frist bis xx.xx.xxxx benötigst, umso bessere Chancen hast Du.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

      Habe etwas recherchiert und bin darauf gestoßen dass im Regelfall einer
      Abgabefristverlängerung bis 30.09. zugestimmt wird.

      Soll also heißen, ich muss das Finanzamt anschreiben, evtl. mit Kopie
      der letzten Jahresabrechnung, und um eine entsprechende Fristverlängerung bitten?
      Und dann hoffen dass dem stattgegeben wird?

      Kommentar


        #4
        AW: Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

        Es gibt keine Regelung, dass regelmäßig bis zum 30.09. zugestimmt wird.

        Dein zweiter Absatz ist richtig, Kopie der Nebenkostenabrechnung kannst Du Dir sparen. Je klarer Du sagen kannst, wann mit der Abrechnung zu rechnen ist (z.B. durch eingeholte Auskunft) und weshalb Du ohne sie die Steuererklärung nicht machen kannst und die Nebenkostenabrechnung keine Auswirkung von 2,49 € haben wird, umso größer Deine Chancen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

          Vermietungseinkünfte sind Überschusseinkünfte, da interessiert eine Nebenkostenabrechnung eigentlich in dem Jahr, in dem abgerechnet wird.

          Was im Jahr 2015 an Mieteinnahmen, Umlagen und eventuellen Erstattungen geflossen ist, wirst du doch wissen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

            Hallo,

            falls es um die Haushaltsnahen Dienstleistungen geht, ich als Mieter bekomme die Abrechnung immer im September und gebe diese dann im folgenden Jahr bei der Einkommenssteuererklärung ein.
            Das Finanzamt hat das bis jetzt immer akzeptiert.

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              #7
              AW: Abgabefrist verlängern wg. Nebenkostenabrechnung

              Ein Vermieter hat keine haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten im Sinne des § 35a EStG, er hat allenfalls Werbungskosten!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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