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    Entgeltersatzleistungen

    Mein Partner bezog im vergangenen Jahr und in diesem Jahr Krankengeld. Nun sollte man ja bis zum 10.01 alle bezogenen Leistungen angeben. Die Krankenkasse übermittelte jedoch zwei Zeiträume an das Finanzamt, einmal bis zum 23.12.2015 (für Kalenderjahr 2015) und vom 24.12.2015 bis zum letzten Tag des Krankengeldbezuges 2016 (für Kalenderjahr 2016). Muss ich jetzt selber den Betrag vom 24.12 bis zum 10.01 ausrechnen und zum Kalenderjahr 2015 hinzufügen oder gebe ich nur den Betrag von 2015 an,auch wenn dann noch einige Tage von 2015 fehlen?

    Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.

    #2
    AW: Entgeltersatzleistungen

    Zitat von Just89 Beitrag anzeigen
    Nun sollte man ja bis zum 10.01 alle bezogenen Leistungen angeben
    Nein, die Beträge von 1. bis 10. Januar gehören nur dazu wenn sie auch für das vorherige Kalenderjahr geleistet wurden.

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      #3
      AW: Entgeltersatzleistungen

      Nun sollte man ja bis zum 10.01 alle bezogenen Leistungen angeben.
      Das ist so nicht richtig! Anzugeben sind grundsätzlich die Leistungen, die für Zeiträume im Jahr 2015 fällig waren und auch 2015 ausbezahlt wurden.

      Nur wenn so eine regelmäßige Monatszahlung für 2015 erst Anfang Januar 2016 überwiesen worden wäre, greift die 10-Tages-Regel.

      Wenn der Zeitraum ab 24.12.2015 erst im Januar 2016 fällig war und und irgendwann im Januar 2016 überwiesen wurde, gibt es da gar nichts aufzuteilen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Entgeltersatzleistungen

        Danke,hat mir geholfen.

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