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Zwei Steuernummern bei Zusammenveranlagung

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    Zwei Steuernummern bei Zusammenveranlagung

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Problem bei dem ich nicht weiß, wie ich die Steuernummern korrekt angeben soll.
    Meine Frau und ich werden zusammen veranlagt, dazu haben wir vor 2 Jahren nach unserer Hochzeit eine gemeinsame Steuernummer bekommen. Soweit alles gut und in Ordnung.

    Letztes Jahr hat meine Frau nebenberuflich ein Gewerbe (als Kleinunternehmerin) aufgenommen. Dieses wurde dem Finanzamt gemeldet, was ihr daraufhin eine neue Steuernummer zugewiesen hat.

    Wie/wo gebe ich diese nun an? Da wir zusammen veranlagt werden, kann ich nicht für jeden einzeln eine Nummer angeben. Die Zuordnung zum Gewerbe muss ja aber irgendwie hergestellt werden? Leider stehe ich hier etwas auf dem Schlauch, freue mich auf eure Antworten!

    #2
    AW: Zwei Steuernummern bei Zusammenveranlagung

    Für die Zusammenveranlagung wird weiterhin die gemeinsame Steuernummer verwendet. Alle betrieblichen Erklärungen der Frau (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, EÜR) werden mit der separaten Steuernummer der Frau übermittelt.

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      #3
      AW: Zwei Steuernummern bei Zusammenveranlagung

      Hallo mukki,

      eure Einkommensteuererklärung gibst du unter der Steuernummer ab, die ihr seit der Hochzeit habt.

      Wenn deine Frau eine Umsatzsteuererklärung und EÜR abgeben muss, verwendest du dafür die ihr vergebene Steuernummer.

      Tschüß

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        #4
        AW: Zwei Steuernummern bei Zusammenveranlagung

        Super, vielen Dank für die schnellen Antworten!

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