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Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahlung?

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    Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahlung?

    Hallo & guten Tag,

    folgende Situation:

    Mein Mann ist Angestellter - 45600 Euro Bruttoarbeitslohn (2015) - Steuerklasse 3
    Ich bin Kleinunternehmer nach §19 Absatz 1 UStg - 4065 Euro Gewinn (2015) - Steuerklasse 5

    Ich füge eine Umsatzsteuererklärung bei & eine Auflistung der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben.

    Zusammenveranlagung

    Nun bin ich total verunsichert:

    - Wenn ich Anlage G hinzufüge und den Gewinn in Zeile 4 eintrage, bekommen wir laut Berechnung eine Steuerrückzahlung von 975,15 Euro.
    - Wenn ich die Anlage G weglasse haben wir eine Steuernachzahlung von 183, Euro.

    Die Fragen:

    1. Muss ich mehr Einträge in G vornehmen?
    2. Warum gibt es mit Anlage G eine Rückzahlung und ohne Anlage G eine Nachzahlung???

    Ich finde den Fehler nicht - was habe ich falsch gemacht???

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen;-)
    Liebe Grüße,
    tina

    #2
    AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

    Ich bin Kleinunternehmer nach §19 Absatz 1 UStg - 4065 Euro Gewinn (2015) - Steuerklasse 5
    Was hat jetzt deine unternehmerische Tätigkeit mit der Steuerklasse 5 zu tun?

    Ich füge eine Umsatzsteuererklärung bei & eine Auflistung der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben.
    Du übermittelst eine Umsatzsteuerklärung, um deine Umsätze als Kleinunternehmer zu belegen und erstellt zur Gewinnermittlung eine Einnahmenüberschussrechnung -EÜR-? Ist das so gemeint?

    - Wenn ich Anlage G hinzufüge und den Gewinn in Zeile 4 eintrage, bekommen wir laut Berechnung eine Steuerrückzahlung von 975,15 Euro.
    - Wenn ich die Anlage G weglasse haben wir eine Steuernachzahlung von 183, Euro.
    Das ist nicht nachvollziehbar, da musst du anderswo einen Fehler gemacht haben oder du interpretierst die Vorausberechnung falsch!

    Wenn bei verbleibende Beträge in der Vorausberechnung ein Minuszeichen vor den Zahlen steht, handelt es sich um eine Steuererstattung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

      Hallo,
      Danke für die Antwort, allerdings bin ich jetzt nicht schlauer:

      Ich hatte oben lediglich die Daten erwähnt, weil ich vermutet hatte, dass da irgendwo der Fehler liegt...
      Aber es ist tatsächlich so:

      - Füge ich die Anlage G bei, laut Berechnung: 975,15 Euro (Rückerstattung?)
      - Entferne ich Anlage G, laut Berechnung: - 283,37 Euro (Nachzahlung?)

      Ich nehme keine anderen Änderungen vor, lediglich zufügen von Anlage G führt zu diesem Ergebnis.....
      Ich verzweifel hier...

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        #4
        AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

        Entferne ich Anlage G, laut Berechnung: - 283,37 Euro (Nachzahlung?)
        Hast du den letzten Satz meiner Antwort überhaupt gelesen?

        Wenn bei verbleibende Beträge in der Vorausberechnung ein Minuszeichen vor den Zahlen steht, handelt es sich um eine Steuererstattung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

          Doch, das habe ich jetzt verstanden;-)
          Dennoch bleibt die Frage, warum es zu dieser Differenz kommt, und ob ich nun die Anlage G anfügen muss??
          Ich verstehe es nicht...

          P.S. Eine Anlage EÜR mache ich nicht, lediglich eine Einnahme-Überschuss-Auflistung zum Nachvollziehen...

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            #6
            AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

            Dennoch bleibt die Frage, warum es zu dieser Differenz kommt, und ob ich nun die Anlage G anfügen muss??
            Die Differenz ist die auf deinen Gewinn entfallende Einkommensteuer! Du hast doch für die 4.065 € Gewinn bisher noch keine Steuer bezahlt.

            Natürlich musst du die Anlage G anfügen, sie wegzulassen wäre Steuerhinterziehung!

            Als Kleinunternehmer darfst du die EÜR auch formlos machen, auch das ist eine EÜR!

            Ich halte das Formular aber für besser, da übersieht man nämlich in der Regel keine Betriebsausgaben. Das erste Mal ist das ein gewisser Mehraufwand, danach geht es mindestens genauso schnell wie auf Papier
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

              Ok, sry - für die vielen Fragen, aber:

              Ich bin doch Kleinunternehmer und falle deutlich unter den erlaubten Jahresfreibetrag??!
              Warum werden nun die 4065 Euro versteuert?
              Ich suche nun schon seit Stunden hier im Netz - es hält sich die Mitte:
              Die Einen sagen, dass Anlage G aufgrund des niedrigen Gewinns nicht beigefügt wird...
              Die Anderen sagen, dass G beigefügt werden muss...

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                #8
                AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

                Zitat von tina81nrw Beitrag anzeigen
                Ich bin doch Kleinunternehmer
                Das ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer.

                Zitat von tina81nrw Beitrag anzeigen
                falle deutlich unter den erlaubten Jahresfreibetrag??!
                Du kannst schon Einzelveranlagung beantragen. Dann wird keine Steuer mehr anfallen.

                Versuch aber Deinem Mann dann die nächsten Wochen nicht über den Weg zu laufen

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                  #9
                  AW: Bei Zusammenveranlagung Anlage G Steuerrückzahlung - ohne Anlage G Steuernachzahl

                  Zitat von tina81nrw Beitrag anzeigen
                  Ok, sry - für die vielen Fragen, aber:

                  Ich bin doch Kleinunternehmer und falle deutlich unter den erlaubten Jahresfreibetrag??!
                  Warum werden nun die 4065 Euro versteuert?
                  Ich suche nun schon seit Stunden hier im Netz - es hält sich die Mitte:
                  Die Einen sagen, dass Anlage G aufgrund des niedrigen Gewinns nicht beigefügt wird...
                  Die Anderen sagen, dass G beigefügt werden muss...
                  Wenn du Einkünfte aus einem Gewerbe hast, musst du die selbstverständlich versteuern. ...
                  Mfg

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