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Studienkosten nachträglich absetzen

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    Studienkosten nachträglich absetzen

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas am Verzweifeln, da ich mittlerweile den Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten zum Thema Studienkosten in der Zweitausbildung im Internet gelesen habe.

    Zu mir. Ich hab nach meiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit ein Studium absolviert. Dadurch, dass ich währendessen als Kleinunternehmerin noch gearbeitet habe, habe ich auch immer schön meine Einkommenssteuererklärung gemacht. Meine Studienkosten schließlich unter dem Punkt Berufsausbildung/Sonderausgaben aufgeführt. Diese wurden dann mit meinen Einnahmen verrechnet. Die Anlage N hatte ich nie im Blick, da ich ja nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte. Da ich aber so oder so mit meinen Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag geblieben bin, haben sich meine aufgeführten Studienkosten nicht unbedingt gelohnt. Nun meine Frage, kann ich rückwirkend diese Studienkosten irgendwie doch noch absetzen?

    Danke schonmal für eine Antwort.

    #2
    AW: Studienkosten nachträglich absetzen

    Mit Elster hat deine Frage nichts mehr zu tun.
    Steuerberatung darf hier nicht erfolgen.

    Wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, ist gewöhnlich jedoch keine Änderung mehr möglich.

    Mehr Informationen dazu gibt's bei Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
    Mfg

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      #3
      AW: Studienkosten nachträglich absetzen

      Zitat von Katrin41 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      iDadurch, dass ich währendessen als Kleinunternehmerin noch gearbeitet habe, habe ich auch immer schön meine Einkommenssteuererklärung gemacht. Meine Studienkosten schließlich unter dem Punkt Berufsausbildung/Sonderausgaben aufgeführt. Diese wurden dann mit meinen Einnahmen verrechnet. Die Anlage N hatte ich nie im Blick, da ich ja nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatte. Da ich aber so oder so mit meinen Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag geblieben bin, haben sich meine aufgeführten Studienkosten nicht unbedingt gelohnt. Nun meine Frage, kann ich rückwirkend diese Studienkosten irgendwie doch noch absetzen?

      Danke schonmal für eine Antwort.
      Du schreibst doch selbst, sie wurden verrechnet. Willst Du die Kosten doppelt und noch mehrfach anrechnen lassen?
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Studienkosten nachträglich absetzen

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Du schreibst doch selbst, sie wurden verrechnet. Willst Du die Kosten doppelt und noch mehrfach anrechnen lassen?
        Nee das nicht. Aber da ich wenig verdient habe, hätte ich auch ohne die Verrechnung der Ausgaben keine Steuern bezahlt.

        Kommentar


          #5
          AW: Studienkosten nachträglich absetzen

          Zitat von Katrin41 Beitrag anzeigen
          Nee das nicht. Aber da ich wenig verdient habe, hätte ich auch ohne die Verrechnung der Ausgaben keine Steuern bezahlt.
          Hallo,

          wann ein Verlust sich steuerlich auswirken könnte, gerade bei Studenten, ist hier Dauerthema.
          Keine Steuer zu zahlen bedeutet nicht, Verluste anzuhäufen. Sieh Dir Deine Bescheide an.
          Verlust ist erst ein negatives GdE. Die Einspruchsfrist dürfte ausserdem abgelaufen sein.

          Fast alle Antworten findest Du hier im Anwenderforum.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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            #6
            AW: Studienkosten nachträglich absetzen

            Nee das nicht. Aber da ich wenig verdient habe, hätte ich auch ohne die Verrechnung der Ausgaben keine Steuern bezahlt.
            Du hattest aber in jedem Fall positive Einkünfte aus deiner unternehmerischen Tätigkeit. Auch wenn die unterhalb des Grundfreibetrags lagen und damit steuerfrei blieben, musst du dir folgendes klarmachen:

            Wenn du beispielsweise jährlich Studienkosten von 3.000,00 hattest, die du in Unkenntnis der Rechtslage als Sonderausgaben statt als Werbungskosten erklärt hast, dann hast du ja nur dann einen Nachteil

            gehabt, wenn der Jahresgewinn aus deinem Unternehmen noch geringer war. Betrug er nämlich 3.000,00 € oder mehr, hättest du auch bei einer fehlerfreien Erklärung keinen Verlustvortrag festgestellt bekommen.

            Ob es also wirklich einen Grund zum Verzweifeln gibt, kannst du selbst leicht ausrechnen. Vielleicht ist dann der Sonntag doch noch gerettet?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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