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Kinderbetreuungskosten eintragen als getrennter Vater

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    Kinderbetreuungskosten eintragen als getrennter Vater

    Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand helfen, ich hörte das ich die Hälfte der Kindergartenkosten als Vater steuerlich absetzen kann.
    Hab also in Anlage Kind Zeile 67 den KiGa eingetragen, die Gesamtkosten.
    In Zeile 69 dann meinen Anteil der 50% betrug, in Zeile 71 das von 01.01-31.12. kein gemeinsamer Haushalt bestand und dass das Kind bei dem anderen Elternteil lebt.

    Bei der Plausibilitätsprüfung meckert er immer das Zeile 10 Anlage Kind Seite1 falsch ist, dort trug ich ein dass das Kindschaftsverhältniss zur Ehefrau "leibliches Kind" ist und will dann die Daten der Ehefrau sowie die Frage ob Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung.
    Lass ich es leer meckert er auch.

    Scheinbar kann ich die Kiga nicht absetzen oder? Trotz angabe das ich nicht bei meiner Ex lebe denkt er wir wären verheiratet.

    Danke
    Gruß

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten eintragen als getrennter Vater

    Du musst die Angaben zur Mutter in Zeile 11 ff der Anlage Kind machen!

    Außerdem bist du in diesem Unterforum sicher falsch!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten eintragen als getrennter Vater

      Nur zur Klarstellung :
      Kinderbetreuungskosten kann derjenige absetzen, der die Kosten bezahlt hat.
      Wenn du die Hälfte an den Kindergarten überwiesen hast , dann kannst du deine Hälfte ansetzen.
      Mfg

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten eintragen als getrennter Vater

        Hallo Nephente,

        um andere Hilfesuchende nicht zu verwirren -> schieb ich dich mal aus dem Forum für Arbeitgeber raus.

        Tschüß

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