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Beiträge an die kommunale Zusatzversorgung

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    Beiträge an die kommunale Zusatzversorgung

    Hallo;

    Ich habe folgende Bescheinigung von meinem Arbeitgeber bekommen.
    Ich arbeite im öffentlichen Dienst.

    BESCHEINIGUNG ZUR VORLAGE BEIM FINANZAMT

    ... in ihrem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn sind Umlagen zur kommunalen zusatzversorgungskasse Westfalen Lippe in Höhe von 1100,50 € enthalten, die der Arbeitgeber ohne gesetzliche Verpflichtung für die Zukunftssicherung gezahlt hat.

    Wo genau muss ich das in der Erklärung eintragen?

    Danke für eure Hilfe 😃

    #2
    AW: Beiträge an die kommunale Zusatzversorgung

    Bei Vertragsabschluss nach 2005 sind die meines Wissens gar nicht einzutragen.
    Mfg

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      #3
      AW: Beiträge an die kommunale Zusatzversorgung

      Die Beiträge werden seit 1995/1996 gezahlt.

      Entschuldige hätte ich dabei schreiben können

      Kommentar


        #4
        AW: Beiträge an die kommunale Zusatzversorgung

        Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nr. 3a EStG.

        Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 51 oder 52. Die steuerliche Auswirkung ist aber in der Regel = NULL
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          AW: Beiträge an die kommunale Zusatzversorgung

          Danke für die schnelle Antwort

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