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Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

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    Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

    Hallo liebe Forum-Mitglieder und Steuerexperten

    ich habe meine Steuererklärung (Anlage N) für 2015 per Elster abgegeben und plötzlich kam eine Rückzahlung aber nur für 1. VJ 2015.
    Ich habe bis jetzt eine Zurückzahlung fürs komplette Jahr bekommen und kann dies nicht verstehen.
    Bis Mai 2015 habe ich in Düsseldorf gewohnt und danach in Dortmund. Entsprechend habe ich die St.Erkl. nach Dortmund geschickt und die Rückerstattung für 1 VJ. bekommen. Außerdem habe ich Werbungskosten z.B. für den Umzug, aber auch Entfernungspauschale bis Mai aus Düsseldorf und ab Mai aus Dortmund. Wie berechnet und verteilt das das FA? Wann bekomme ich das Geld für 2. VJ., 3 VJ. u. 4 VJ. und werden sie alle gleich sein (wie im 1. VJ.)?

    Ich verstehe das nicht, bitte um eine Erklärung (der Steuerbescheid habe ich nicht, nur das Geld was ein Bruchteil davon ist was ich erwartet habe ist auf dem Konto).

    Ich bedanke mich im Voraus und wünsche ein schönes WE und viel Fußballfreude!

    #2
    AW: Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

    Was steht denn als Bescheid genau da drauf ? Einkommensteuerbescheid 2015 oder Vorauszahlungsbescheid für 2015 ?

    Im Einkommensteuerbescheid für 2015 hat zu stehen, wie hoch die festgesetzte Steuer ist und wieviel davon schon getilgt wurde, der Saldo ist dann je nach Fall zu zahlen oder wird erstattet. Wenn bei Dir der getilgte Betrag falsch sein sollte, wende Dich an Dein Finanzamt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

      Hallo Picard777,

      danke für Deine schnelle Antwort!
      Ich habe nur eine Überweisung mit dem Verwendungszweck:

      StNr XYZ ESt. 1 Vj 15 XXX,XX Solid. Zuschl. 1. Vj 15 X,XX

      und wie ich erwähnt habe noch keinen Einkommensteuerbescheid.

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        #4
        AW: Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

        Dann warte erst einmal den Bescheid ab. Und berücksichtige bitte, dass das Thema mit Elster nicht so wirklich etwas zu tun hat und -vermutlich- der Bearbeiter Deines Vertrauens hier sowieso der bessere Ansprechpartner ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

          Ok, Du hast recht, habe aber solche Fragen hier gesehen und deswegen gefragt.

          Danke!

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            #6
            AW: Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

            Zitat von vmhak Beitrag anzeigen
            Hallo Picard777,

            danke für Deine schnelle Antwort!
            Ich habe nur eine Überweisung mit dem Verwendungszweck:

            StNr XYZ ESt. 1 Vj 15 XXX,XX Solid. Zuschl. 1. Vj 15 X,XX

            und wie ich erwähnt habe noch keinen Einkommensteuerbescheid.
            Das heißt nur, dass das Finanzamt dir deine Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 1. Quartal 2015 zurückgezahlt hat.

            Warum und wieso, musst du mit deinem Finanzamt klären.
            Mfg

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              #7
              AW: Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

              Hallo Elster-Tester,

              warum ist nur Q1 zurückgezahlt und nicht 2015 komplett?

              Wenn es so ist, ist der Betrag für Q2, Q3 und Q4 immer gleich (wie Q1)?

              Danke für Deine Hilfe!

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                #8
                AW: Steuerbescheid Rückzahlung 1. VJ

                Zitat von vmhak Beitrag anzeigen
                Hallo Elster-Tester,

                warum ist nur Q1 zurückgezahlt und nicht 2015 komplett?

                Wenn es so ist, ist der Betrag für Q2, Q3 und Q4 immer gleich (wie Q1)?

                Danke für Deine Hilfe!
                Heiße ich Finanzamt oder was?
                Mfg

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