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verspäteter Einspruch

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    verspäteter Einspruch

    Guten Tag zusammen,

    folgende Situation: Im Jahr 2014 hatte ich (da Student) diverse Nebenjobs, teilweise auch gleichzeitig, sodass ich öfter auf der Lohnsteuerklasse 6 gearbeitet habe. In der Lohnsteuererklärung habe ich auch entsprechend alles angegeben. Erwartet habe ich eine komplette Rückzahlung der von mir gezahlten Steuern, da ich unter dem Freibetrag (rund 8000€) geblieben bin. Tatsächlich bekommen habe ich allerdings weniger. Beim genaueren Hinsehen ist mir dann auch aufgefallen warum, anscheinend hat die Sachbearbeiterin eine meiner Lohnsteuerbescheide übersehen, da sowohl das angerechnete Einkommen als auch die zurückgezahlte Summe um ziemlich exakt der Beträge einer Lohnsteuerbescheide zu gering war, außerdem war das im Jahre 2013 auch schonmal der Fall! Also habe ich (exakt wie in 2013) während der 1-monatigen Einspruchsfrist ein entsprechendes Schreiben abgesandt. Problem: Ich habe den Vordruck vom letzten Jahr verwendet und anscheinend vergessen die Jahreszahl zu ändern, also im Prinzip einen erneuten Einspruch zu der Steuererklärung 2013 abgeschickt. Dämlicher Flüchtigkeitsfehler, der mir allerdings leider erst aufgefallen ist als ich ewig keine Antwort vom Finanzamt bekommen habe und mich telefonisch bei meiner Sachbearbeiterin noch einmal erkundigt habe.
    Die Sachbearbeiterin hat mir jetzt gesagt, dass ich schlichtweg Pech gehabt habe, da mittlerweile die 1 monatige Einspruchsfrist weit überschritten sei.

    Lange rede kurzer Sinn: Gibt es jetzt noch Möglichkeiten für mich an die besagte zu viel gezahlten Steuern wieder ranzukommen? Also verspäteter begründeter Einspruch? Es ist ja immerhin ein (wiederholter!) -in meinen Augen- grober und offensichtlicher Fehler von 3 Lohnsteuerbescheiden nur 2 zu berücksichtigen! Die zuständige Sachbearbeiterin hat hier komplett dicht gemacht...nach dem Motto Pech gehabt, kann man jetzt nix mehr machen.

    Gruß
    Bobb

    #2
    AW: verspäteter Einspruch

    Es ist in Elster gar nicht möglich,

    Zitat von bobb87 Beitrag anzeigen
    den Vordruck vom letzten Jahr
    zu verwenden und

    Zitat von bobb87 Beitrag anzeigen
    die Jahreszahl zu ändern

    Kommentar


      #3
      AW: verspäteter Einspruch

      Ich habe auch nur die Steuererklärungmittels Elster gemacht. Den Einspruch habe ich altmodisch via Brief verschickt...

      Kommentar


        #4
        AW: verspäteter Einspruch

        Dies ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).

        Mit Elster hat deine Frage jedoch nichts mehr zu tun.

        Steuerberatung dagegen darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.
        Mfg

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          #5
          AW: verspäteter Einspruch

          Zitat von bobb87 Beitrag anzeigen
          Guten Tag zusammen,

          folgende Situation: Im Jahr 2014 hatte ich (da Student) diverse Nebenjobs, teilweise auch gleichzeitig, sodass ich öfter auf der Lohnsteuerklasse 6 gearbeitet habe. In der Lohnsteuererklärung habe ich auch entsprechend alles angegeben. Erwartet habe ich eine komplette Rückzahlung der von mir gezahlten Steuern, da ich unter dem Freibetrag (rund 8000€) geblieben bin. Tatsächlich bekommen habe ich allerdings weniger. Beim genaueren Hinsehen ist mir dann auch aufgefallen warum, anscheinend hat die Sachbearbeiterin eine meiner Lohnsteuerbescheide übersehen, da sowohl das angerechnete Einkommen als auch die zurückgezahlte Summe um ziemlich exakt der Beträge einer Lohnsteuerbescheide zu gering war, außerdem war das im Jahre 2013 auch schonmal der Fall! Also habe ich (exakt wie in 2013) während der 1-monatigen Einspruchsfrist ein entsprechendes Schreiben abgesandt. Problem: Ich habe den Vordruck vom letzten Jahr verwendet und anscheinend vergessen die Jahreszahl zu ändern, also im Prinzip einen erneuten Einspruch zu der Steuererklärung 2013 abgeschickt. Dämlicher Flüchtigkeitsfehler, der mir allerdings leider erst aufgefallen ist als ich ewig keine Antwort vom Finanzamt bekommen habe und mich telefonisch bei meiner Sachbearbeiterin noch einmal erkundigt habe.
          Die Sachbearbeiterin hat mir jetzt gesagt, dass ich schlichtweg Pech gehabt habe, da mittlerweile die 1 monatige Einspruchsfrist weit überschritten sei.

          Lange rede kurzer Sinn: Gibt es jetzt noch Möglichkeiten für mich an die besagte zu viel gezahlten Steuern wieder ranzukommen? Also verspäteter begründeter Einspruch? Es ist ja immerhin ein (wiederholter!) -in meinen Augen- grober und offensichtlicher Fehler von 3 Lohnsteuerbescheiden nur 2 zu berücksichtigen! Die zuständige Sachbearbeiterin hat hier komplett dicht gemacht...nach dem Motto Pech gehabt, kann man jetzt nix mehr machen.

          Gruß
          Bobb
          Info:

          https://www.steuertipps.de/steuererk...nd-kann-helfen

          Tipp: Steuerberater Ihrer Wahl kann vielleicht weiterhelfen.

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            #6
            AW: verspäteter Einspruch

            Sofern für alle Jobs eine elektronische Jahreslohnbescheinigung übermittelt wurde, liegt hier m. e. eine offenbare Unrichtigkeit vor, welche auch nach Ablauf der Einspruchsfrist berichtigt werden kann.

            Ob alle Bescheinigungen an das FA übermittelt wurden, kannst du ja über den Belegabruf prüfen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: verspäteter Einspruch

              man könnte auch argumentieren, dass bei einem steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen dessen Willen stets zu seinen Gunsten auszulegen ist und die Nennung eines falschen Jahres im Einspruch daher unschädlich ist.

              Kommentar


                #8
                AW: verspäteter Einspruch

                Man könnte auch argumentieren, dass es mit dem Einkommensteuerbescheid gar nichts zu tun hat, sondern Sache des Anrechnungsbescheids ist, so dass die Einspruchsfrist gar keine Rolle spielt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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