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    Fsj

    Hallo,

    ich habe da eine Frage auf die ich über Google keine Antwort finde.
    Für das FSJ ist eine Lohnsteuererklärung ausgestellt und es sind Beiträge
    zur Renten- und Krankenversicherung aufgeführt. In welche Anlage gehört
    das bei der Steuererklärung.

    Ach ja, eine Steuererklärung macht insofern Sinn, da es auch steuerpflichtige
    Einnahmen, wenn auch nur in kleinem Umfang, gab.

    Vielen Dank für eine Info

    #2
    AW: Fsj

    Zitat von elkelinssen Beitrag anzeigen
    eine Lohnsteuererklärung ausgestellt
    Handelt es sich dabei um eine Lohnsteuerbescheinigung?

    Kommentar


      #3
      AW: Fsj

      Zitat von elkelinssen Beitrag anzeigen
      Hallo,

      ich habe da eine Frage auf die ich über Google keine Antwort finde.
      Für das FSJ ist eine Lohnsteuererklärung ausgestellt und es sind Beiträge
      zur Renten- und Krankenversicherung aufgeführt. In welche Anlage gehört
      das bei der Steuererklärung.

      Ach ja, eine Steuererklärung macht insofern Sinn, da es auch steuerpflichtige
      Einnahmen, wenn auch nur in kleinem Umfang, gab.

      Vielen Dank für eine Info
      Warscheinlich wurde eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
      Diese Angaben gehören in Anlage N. Die Sozialleistungen sollten eventuell automatisch übernommen werden, wenn nicht gehören sie in die Anlage Vorsorgeaufwand.

      (Wieder ein Kunde, der seine Software nicht verraten will?)

      Und sage jetzt nicht, die Felder sind ausgegraut, da kann ich nichts eingeben.
      Zuletzt geändert von stiller; 04.08.2016, 20:07. Grund: sage nicht
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Fsj

        Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Ja, es handelt sich um eine Lohnsteuerbescheinigung, nur ohne Lohnsteuer.
        Darum auch meine Frage - zumal ich überall nachlesen konnte, daß es sich nur um eine Art Taschengeld handelt, die nicht in die
        Steuererklärung gehört.

        Ich arbeite nicht mit Software, da ich privat lediglich Hilfestellung bei meiner Enkelin leiste

        Da ich hier in dem Forum neu bin weiß ich auch nicht wirklich, in welchen Bereich die Frage gehört.

        Wünsche noch einen schönen Abend.

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          #5
          AW: Fsj

          Es handelt sich hier um ein Softwareforum.

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