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Freiwillige Steuererklärung einreichen nach Abgabe von verpflichtender möglich?

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    Freiwillige Steuererklärung einreichen nach Abgabe von verpflichtender möglich?

    Hallo Leute,
    Ich habe eine Frage, auf die ich bei Google und vielen Foren leider keine eindeutige Antwort gefunden habe, deshalb hoffe ich, dass mir einer von euch weiterhelfen kann.
    Ich bin seit ein paar Jahren Student und arbeite seit letztem Jahr selbstständig als Kleinunternehmer, habe aber damit keine 1000€ im Kalenderjahr 2015 verdient. Trotzdem verpflichtet mich das natürlich zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung (für die ich auch verdammt spät dran bin). Das ist auch meine erste Steuererklärung überhaupt!
    Jetzt habe ich mich ein wenig eingelesen in das Thema und festgestellt, dass ich rückwirkend theoretisch eine ganze Menge Steuern absetzen könnte, was ich auch unbedingt tun möchte.

    Hier meine Frage:

    Kann ich auch rückwirkende Steuererklärungen (sprich für die Jahre 2012-2014) einreichen NACHDEM ich in einigen Tagen die verpflichtende Steuerklärung für 2015 abgegeben habe?


    Die einzige brauchbare Info, die ich dazu gefunden habe ist, dass man nur eine Steuerklärung pro Jahr abgeben darf (was natürlich Sinn macht). Aber darf man auch erst eine spätere und dann eine frühere abgeben?


    Danke schonmal für eure Hilfe


    Grüße

    #2
    AW: Freiwillige Steuererklärung einreichen nach Abgabe von verpflichtender möglich?

    Hallo,

    ich weiß zwar nicht was deine Frage mit Elster zu tun hat, aber klare Antwort - man darf und kann

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Freiwillige Steuererklärung einreichen nach Abgabe von verpflichtender möglich?

      Hallo AleOcke,

      wenn man die Vorteile der elektronischen Steuererklärung nutzen will, macht es natürlich Sinn mit dem ältesten Jahr anzufangen und du kannst dann für die Folgejahre jeweils die Datenübernahmefunktion nutzen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Freiwillige Steuererklärung einreichen nach Abgabe von verpflichtender möglich?

        Hai AleOcke...

        was ist bei deinen Steuererklärungen herausgekommen? Ich befinde mich nämlich in einer ähnlichen Situation und bin für jeden hilfreichen Artikel sehr dankbar, der das Thema " Steuererklärung für Studenten" etwas näher beleuchtet und dieser ist einer davon.

        Bei einer Frage benötige ich jedoch Hilfe.

        Wenn ich im Jahr 2016 (Freiberufler mit Steuernummer) schon eine Steuerklärung abgegeben habe, kann ich dann trotzdem rückwirkend (also vor 2016) für die anderen Jahre meines Studiums eine Steuererklärung mit "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" einreichen?

        Ich habe dazu folgendes gelesen:

        Haben Sie Ihr Studium bereits vor rund sieben Jahren begonnen und bislang für diese Jahre noch keine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich noch eine Verlustfeststellung beantragen. Das funktioniert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil v. 13.1.2015, Az. IX R 22/14), wenn

        » die vierjährige Festsetzungsfrist für die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung bereits abgelaufen ist und
        » die siebenjährige Festsetzungsfrist für die Verlustfeststellung noch nicht abgelaufen ist und
        » für diese Jahre noch keine Steuererklärung eingereicht wurde.
        {Quelle: Steuer-1x1 für Studenten und ehemalige Studenten, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG,
        Small Business & Consumer – M. Reinert}

        Der letzte Punkt irritiert mich sehr "... für diese Jahre noch keine Steuererklärung eingereicht wurde"

        Danke schon mal für eure Zeit und Mühe
        Benjamin

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          #5
          AW: Freiwillige Steuererklärung einreichen nach Abgabe von verpflichtender möglich?

          Das Thema hat jetzt zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber für die Jahre, für die bereits ein unanfechtbarer Steuerbescheid vorliegt, kann nicht erneut etwas erklärt werden.

          Dieser Zug ist abgefahren. Ein Antrag auf Verlustfeststellung ist nur die Studienjahre möglich, für die noch keine Erklärungen eingereicht wurden. Für 2014 und 2015 kannst du auch noch eine Einkommensteuererklärung
          mit dem Antrag auf Verlustfeststellung kombinieren. Wenn keine Einkünfte vorhanden waren, reicht der Antrag auf Verlustfeststellung.

          Wenn das Studium ein Erststudium war und vorher keine Berufsausbildung abgeschlossen wurde, kommt vorerst steuerlich nichts raus, auch kein Verlustvortrag. Macht aber nichts, das ist insoweit nur vorläufig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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