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Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

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    Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

    Hallo zusammen.

    Mir ist bei meiner Einkommensteuererklärung glaub ich ein schwerwiegender Fehler unter laufen.

    Ich habe in meiner Einkommensteuererklärung die Einzelveranlagung gewählt , obwohl ich verheiratet bin.
    Nun habe ich gestern meinen Steuerbescheid erhalten. Erst jetzt ist mir das auf gefallen.
    Ich soll nun Steuern nach bezahlen.Nun habe ich kurzerhand meine Einkommensteuererklärung nochmal gemacht, das ich wenn meine Frau dazu nehme(zusammmenveranlagung). eine Rückerstattung bekomme.

    Ich habe nun ein paar Fragen.

    1. Ich hab gelesen , das ich nun Einspruch innerhalb eines Monatsgegen den Steuerbescheid einlegen kann. Ist das korrekt??
    2. Wenn ja, muss ich eine Antwort auf einen Einspruch vom Finanzamt abwarten,
    oder kann ich gleich die korrigierte und neue Einkommensteuererklärung dem Finzamt übermitteln ??

    Lg Achim

    #2
    AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

    zu 1.: Das ist korrekt! Wenn auch ein Bescheid für den Ehegatten ergangen ist, muss gegen beide Bescheide Einspruch eingelegt werden.

    zu 2.: Frag einfach bei deinem Finanzamt nach, was die möchten. Vielleicht wollen die gar keine Neuübermittlung der Erklärung mehr haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

      nein, es gibt nur einen Bescheid. meine frau hat nix abgegeben

      Vielen Dank für die schnelle Antwort

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        #4
        AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

        Zitat von Gioachino Beitrag anzeigen
        Einzelveranlagung gewählt , obwohl ich verheiratet bin
        Das widerspricht sich nicht: im Gegenteil, nur wer verheiratet ist kann zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen.

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          #5
          AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

          Hallo Gioachino,

          sende deine zusammenveranlagte Steuererklärung einfach ab und schreibe deinem Finanzamt einen Dreizeiler als Einspruch oder Antrag auf Änderung -> die nachgesendete Erklärung ist deine Begründung.

          Tschüß

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            #6
            AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Das widerspricht sich nicht: im Gegenteil, nur wer verheiratet ist kann zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen.
            das macht bei mir aber sehr viel aus. Statt nun ca. 800 € (bei Einzelveranlagung) nach zu bezahlen, bekäme ich ich eine Erstattung von ca 250 € (Zusammenveranlagung).

            Deswegen schwerwiegender Fehler !!!!


            Habe nun Einspruch eingelegt und die neue Einkommensteuererklärung mit Zusammenveranlagung dem Finanzamt übermittelt.

            Hoffentlich klappt das auch so, wie ich mir das vorstelle.

            Für alle Antworten herzlichen Dank

            .

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              #7
              AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

              Zitat von Gioachino Beitrag anzeigen
              ......Hoffentlich klappt das auch so, wie ich mir das vorstelle.
              Hallo Gioachino,

              warum nicht -> geht alles seinen bürokratischen Gang.
              Tschüß

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                #8
                AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo Gioachino,

                warum nicht -> geht alles seinen bürokratischen Gang.
                der hoffentlich nicht zu lange dauert, !!

                Was schätzt ihr , wie lange die Bearbeitung nun dauert??

                Kommentar


                  #9
                  AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

                  Hallo Gioachino,

                  diese Diskussion sollte man nicht lostreten -> da gibt es 1000 verschiedene Antwortmöglichkeiten und vielleicht ebenso viele Gründe die eine Bearbeitung schneller oder langsamer machen.

                  Tschüß


                  P.S. -> lies mal hier, da waren letztendlich über 400 Beiträge zusammengekommen -> https://www.elster.de/anwenderforum/...rbeitungsdauer
                  Zuletzt geändert von holzgoe; 15.08.2016, 09:46. Grund: Ergänzung

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                    #10
                    AW: Schwerwiegenden Fehler gemacht bei Einkommensteuererklärung

                    na dann warte ich mal ab, was passiert. Es hat bei meiner "alten" Steuererklärung ca. 6 Wochen gedauert, bis ich den Bescheid hatte.
                    Ich hoffe diesmal gehts zügiger

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