Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhalt bedürftiger Mutter richtig rechnen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhalt bedürftiger Mutter richtig rechnen?

    Hallo Forumsgemeinde,

    jetzt habe ich schon über 2 Stunden gesucht und recherchiert, wie man die monatliche Unterstützung seiner Mutter in der Steuererklärung aufführen kann, aber ich kriege es nicht gebacken.

    Situation:
    meine Mutter hat eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen i.H.v. 680 Euro (=Zahlbetrag) bzw. 760 Euro (Brutto-Rente vor Abzug von KV und PV).
    Ihr Grad der Behinderung beträgt 60.

    Wie hoch ist nun die Höhe der anrechnungsfähigen Unterstützung?


    Ich komme durch verschiedene Varianten zwischen 200 Euro und über 2000 Euro, also muss ich mich wohl ordentlich verrechnen.

    1) Eine Variante mit Bruttobeträge und ohne GdB-Berücksichtigung
    Unterhaltshöchstbetrag 2015 8.472,00 €
    Einkünfte Rente vor Abzug (12 * 760) 9.120,00 €
    Anrechnungsfreier Betrag -624,00 €
    Werbungskostenpauschbetrag -102,00 €
    Kostenpauschale -180,00 €
    = Einkünfte 8.214,00 €

    ==> Abzugsfähiger Jahresfreibetrag 258,00 €



    2) Oder hier die Nettovariante mit der Behinderten-Pauschale:
    Unterhaltshöchstbetrag 2015 8.472,00 €
    Einkünfte Rente nach Abzug 8.160,00 €
    Anrechnungsfreier Betrag -624,00 €
    Werbungskostenpauschbetrag -102,00 €
    Kostenpauschale -180,00 €
    Pauschbetrag bei GdB 60% -720,00 €
    = Einkünfte 6.534,00 €

    ==> Abzugsfähiger Jahresfreibetrag 1.938,00 €


    Kennt sich hier im Forum zufällig jemand damit aus?
    Viellen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Unterhalt bedürftiger Mutter richtig rechnen?

    Warum füllst du nicht einfach die Anlage Unterhalt aus?

    Da kannst du die jährlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deiner Mutter ebenso angeben wie ihre Rente.

    Da siehst du dann, ob bzw. wie sich deine Unterstützungszahlungen auswirken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X