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Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer

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    Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich habe vor wenigen Tagen eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Erklärung zur Umsatzsteuer abgeben muss. Meine Frage ist nun, ob ich dies überhaupt muss, da ich von der Kleinunternehmer-Regel Gebrauch mache. Ich meine gelesen zu haben, dass ich meine Ein- und Ausgaben lediglich bei der Einkommenssteuer mit angeben muss und es darüber verrechnet wird...
    Muss ich nun die Erklärung abgeben oder ist das ein Routine-Schreiben?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer

    Das ist keine Frage zu Elster. Aber auch Kleinunternehmer müssen die erste Seite der Umsatzsteuererklärung ausfüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer

      Zitat von diiidiii Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich habe vor wenigen Tagen eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Erklärung zur Umsatzsteuer abgeben muss. Meine Frage ist nun, ob ich dies überhaupt muss, da ich von der Kleinunternehmer-Regel Gebrauch mache.
      Muss ich nun die Erklärung abgeben oder ist das ein Routine-Schreiben?
      Viele Grüße
      Glaube besser deinem Finanzamt, als irgendeinem Forum im www!
      Deine Verpflichtungen (soweit unbekannt) klärst Du besser mit einem steuerberatenden Bereuf.
      Zuletzt geändert von stiller; 04.09.2016, 10:41.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer

        Hallo diiidiii,

        wenn du die erste Seite der Umsatzsteuer-Erklärung ausfüllst, kann das Finanzamt damit prüfen, ob du noch die Voraussetzungen erfüllst.

        Tschüß

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