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Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

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    Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

    Hallo,
    wir sind aufgefordert worden, unsere Steuererklärung abzugeben (warum auch immer...??)
    Ich bin Lehrerin und möchte mein Arbeitszimmer für 2015 absetzen. Nun fehlt mir aber noch die Nebenkostenabrechnung. Normalerweise habe ich die Steuererklärung immer erst später abgegeben und konnte somit auf die Abrechnung warten. Welche Daten kann ich denn nun zu Grunde legen?? Miete ok, aber der Rest (Wasser- und Energiekosten, Grundsteuer...)?? Im Jahr 2014 haben wir nur das halbe Jahr in dieser Wohnung gewohnt..

    Vielen Dank!!!

    #2
    AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

    Hallo Verlängerung beantragen.
    Nach Rücksprache mit FA eventuell Werte aus NK-Abrechnung von 2014 verwenden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

      Da grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip gilt, musst du für 2015 doch ohnehin die im Jahr 2015 tatsächlich geleisteten Zahlungen angeben.

      Da musst du doch nicht auf die Nebenkostenabrechnung warten. Die führt doch erst im Jahr 2016 zu einem Zahlungsfluss.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Da grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip gilt, musst du für 2015 doch ohnehin die im Jahr 2015 tatsächlich geleisteten Zahlungen angeben.

        Da musst du doch nicht auf die Nebenkostenabrechnung warten. Die führt doch erst im Jahr 2016 zu einem Zahlungsfluss.
        Naja, in der Nebenkostenabrechnung sind z.B. Zuführung zur Rücklage enthalten (und die dürfen nicht angesetzt werden).
        Oder Entnahmen aus der Rücklage (die anteilig ggfs abzusetzen sind ).

        Und ohne die Nebenkostenabrechnung kennt man die genauen Zahlen nicht.
        Mfg

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          #5
          AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

          Naja, in der Nebenkostenabrechnung sind z.B. Zuführung zur Rücklage enthalten (und die dürfen nicht angesetzt werden).
          Oder Entnahmen aus der Rücklage (die anteilig ggfs abzusetzen sind ).
          Aber die TE hat doch selbst angegeben, dass sie Mieterin ist!

          Welche Daten kann ich denn nun zu Grunde legen?? Miete ok, aber der Rest (Wasser- und Energiekosten, Grundsteuer...)??
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

            Danke für eure Antworten!!!
            Ja genau, wir/ich bin Mieterin!!

            Puh, ich kenn mich leider bei Steuern null aus. Also die Nebenkosten für 2014 plus Arbeitszimmer hab ich ja schon in der Steuererklärung für 2014 angegeben (diese SE konnte ich ja noch später abgeben..). Daher hab ich jetzt praktisch nichts zum Eingeben für 2015 außer der Miete...

            Wird eine Verlängerungen denn akzeptiert, wenn man schon zur Abgabe aufgefordert wurde? Es ist mir sowieso nicht klar, warum wir das sind, denn keiner der Punkte trifft auf uns zu. Telefonisch & per Mail ist das Finanzamt bis jetzt nicht erreichbar... Aber gut, das ist wohl ein anderes Thema

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              #7
              AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

              Hallo,

              @Charlie24
              Viele NK-Abrechnunen werden erst im Herbst verteilt.
              Der TEin fehlt die Abrechnung von 2015.

              @peppo2509
              Verlängerung dürfte kein Problem sein. Hat erst eimal nichts mit der Aufforderung zu tun

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

                Aber sie hat doch sicher monatliche Abschläge auf die Nebenkosten bezahlt, das war ihr Aufwand 2015!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Frage zu Arbeitszimmer ohne Nebenkostenabrechnung

                  Wie hoch sind denn die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer bislang?
                  Bei Lehrern wird üblicherweise sowieso nur der Höchstbetrag von 1.250 € anerkannt.
                  Soweit du da bereits drüber bist kannst du dir alle weiteren Angaben schenken.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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