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Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

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    Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine erste "richtige" Steuererklärung und bräuchte etwas Hilfe.

    Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer und verdiene mir nebenbei ein bisschen was als Texter dazu. Diese Tätigkeit fällt unter die Kleinunternehmerregelung. Zu meiner Steuererklärung habe ich neben dem Mantelbogen die Anlagen N und S hinzugefügt. Sind das vorweg gefragt schon einmal alle benötigten Formulare? Fehlt etwas? Zusätzlich habe ich noch die Anlage Vorsorgeaufwand drin. Ich habe diese jedoch nicht selbst hinzugefügt. Was muss ich dort noch zusätzlich ausfüllen?

    Zur Anlage S: Ich habe dort bislang nur in Zeile 4 meine Einnahmen von 578 € des Kleingewerbes eingetragen. Mehr habe ich nicht verdient. Die anderen Zeilen treffen laut meiner Einschätzung nicht auf mich zu. Wo muss ich noch Eintragungen vornehmen?

    Zur Anlage N: Dort habe ich die Werte aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Sind die Zeilen 20 - 28 unter "weitere Angaben zum Arbeitslohn" für mich relevant?

    Danke schon einmal im Voraus!

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

    Bei ElsterFormular beginnt die Anlage N mit der Nachbildung einer Lohnsteuerbescheinigung. Da trägst du alle Daten aus deiner eigenen Bescheinigung eins zu eins ein.

    Bestimmte Einträge, wie etwa die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden von dort automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
    Du kannst dort weitere Beiträge zum Beispiel zu zusätzlichen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen angeben, das bringt aber steuerlich nur dann etwas,
    wenn deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unterhalb bestimmter Höchstbeträge (1.900 €) liegen.

    Wenn Texter ein Freiberuf und kein Gewerbe ist, gehört dein Gewinn, wie von dir angenommen, in die Zeile 4 der Anlage S. Gewinn sind deine Einnahmen abzüglich deiner Betriebsausgaben!

    Der Gewinn wird über eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, die in deinem Fall auch formlos erfolgen kann und auch nicht elektronisch übermittelt werden muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

      Vielen Dank für deine Antwort!

      Die Frage ist jetzt, ob ich wirklich die Anlage S oder G benötige. Ich kann nicht genau sagen, ob meine Tätigkeit als freiberuflich gilt. Ich habe jedenfalls bei der Gewerbeanmeldung nichts von einer freiberuflichen Tätigkeit angegeben. Soll ich im Zweifel lieber die Anlage G nehmen? In den Formularen von S und G steht allerdings dass eine EÜR erst ab 17.500 € abgegeben werden muss oder sehe ich das falsch? Ich habe keine Betriebsausgaben gehabt und meine Rechnungen immer ohne MwST ausgewiesen, also sind die 578 € ja eigentlich mein reiner Gewinn oder?

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

        Dann musst du die Anlage G verwenden.

        Eine Einnahmeüberschussrechnung muss man immer einreichen.
        Nur wenn die Einnahmen über 17.500 Euro liegen, dann muss man das elektronisch per Elster machen.

        Du kannst die Einnahmeüberschussrechnung aber trotzdem freiwillig elektronisch abgeben, dann musst du es nicht schriftlich machen.

        Wenn du keine Ausgaben hast, dann sind die Einnahmen dein Gewinn.
        In der Einnahmeüberschussrechnung schreibst du bei den Ausgaben dann halt Null.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

          Wie würde dann eine solche EÜR für mich aussehen? Ich habe ja quasi nur eine Zeile mit meinem Gewinn von 578 €. Ist aber ein bisschen wenig oder? Was gehört da noch hinein? Habe so etwas noch nie gemacht und will natürlich auch nichts falsch machen.

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

            Es wundert mich immer etwas, wenn jemand überhaupt keine Betriebsausgaben hat.

            Ich denke mir, dass man als Texter vielleicht doch einen PC braucht, der dann anteilig auch beruflich genutzt wird.
            Wenn wirklich keine Betriebsausgaben angefallen sind, dann erklärt man in der EÜR auf der Ausgabenseite einfach 0 €. Das Finanzamt hat da sicher nichts dagegen.

            Ich habe jedenfalls bei der Gewerbeanmeldung nichts von einer freiberuflichen Tätigkeit angegeben.
            Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumelden!
            Zuletzt geändert von Charlie24; 11.09.2016, 18:06.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

              Ja das stimmt schon, PC, Internet, Rechnungen drucken, usw. brauche ich schon, aber ich weiß nicht, was ich angeben darf und wie hoch die Beträge dafür sind. Oder gibt es irgendwelche Pauschalbeträge?

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                #8
                AW: Einkommensteuererklärung + Kleingewerbe

                Zitat von Xethon Beitrag anzeigen
                Ja das stimmt schon, PC, Internet, Rechnungen drucken, usw. brauche ich schon, aber ich weiß nicht, was ich angeben darf und wie hoch die Beträge dafür sind. Oder gibt es irgendwelche Pauschalbeträge?
                Steuerberater oder Steuerliteratur befragen. Internet oder Finanzamt fragen.

                Steuerberatung ist in diesem Forum nicht erlaubt.
                Steuerberatung ist in Deutschland generell nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.

                Pauschbeträge gibt es nicht.

                Die Aufteilung zwischen deiner privaten Nutzung und beruflicher Nutzung darfst du aber schätzen.

                Bei einer beruflichen Nutzung des Internets geht das Finanzamt z.B. von 20% aus. Es sei denn, man kann einen größeren Anteil begründen.
                Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.09.2016, 22:54.
                Mfg

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