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Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

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    Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

    Hallo,

    ich habe eine Steuererklärung als Student abgegeben, um die Werbunbgskosten meiner Erst- und Zweitausbildung als Verlustvortrag geltend zu machen, falls das Urteil positiv ausfällt ( siehe http://www.focus.de/finanzen/steuern...d_4788787.html )

    In der Steuererklärung wurden die Fahrkosten zur Uni (22 km Entfernung) angegeben. Das Semesterticket wurde aus dem Semesterbeitrag heraus gerechnet und nicht mit angegeben. Nun fragt das Finanzamt, warum das Semesterticket nicht genutzt wurde, sondern der Private PKW. Ich dachte eigentlich, dass die Fahrkosten zur Ausbildung mit dem PKW immer geltend gemacht werden können, auch wenn man z.B. mit Fahrrad fährt.

    Könnt ihr mir da vielleicht helfen? Kann das Finanzamt das Semesterticket statt der Fahrkosten mit dem privaten PKW annehmen, da es für sie natürlich deutlich günstiger ist?

    Vielen Dank!

    Viele Grüße,
    Bernina

    #2
    AW: Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

    Hallo Bernina,

    deine Frage geht eigentlich in Richtung steuerliche Auskünfte und Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.
    Hier helfen Anwender anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung.

    Grundsätzlich kann man sagen, du bist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 14.09.2016, 10:19. Grund: Korrektur Rechtschreibung

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

      ok, trotzdem danke!

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

        Wahrheitsgemäß wäre es wohl gewesen, anzugeben, dass öffentliche Verkehrsmittel genutzt wurden.

        Dann hätte es auch keine Nachfrage des Finanzamts gegeben.

        Ich dachte eigentlich, dass die Fahrkosten zur Ausbildung mit dem PKW immer geltend gemacht werden können, auch wenn man z.B. mit Fahrrad fährt.
        Es gibt eine (von Obergrenzen mal abgesehen) im wesentlichen verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale. Die kommt aber nur zum Tragen, wenn Werbungskosten vorliegen.
        Bei Sonderausgaben zählen die tatsächlichen Aufwendungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

          Vielen Dank für Deine Antwort.

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es gibt eine (von Obergrenzen mal abgesehen) im wesentlichen verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale. Die kommt aber nur zum Tragen, wenn Werbungskosten vorliegen.
          Bei Sonderausgaben zählen die tatsächlichen Aufwendungen.
          Okay, dann wundert es mich ja, dass das Finanzamt nachfragt, da die Kosten als Werbungskosten eingetragen wurden. (Auch wenn das erstmal abgelehnt wird bis das Urteil gesprochen wird)

          D.H. ich muss nun einen Grund nennen, um die Entfernungspauschale "anerkannt" zu bekommen? ... Finde ich komisch, denn als Arbeitnehmer muss ich mich ja auch nicht rechtfertigen warum ich das Auto nehme und nicht den Bus.

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            #6
            AW: Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

            Zitat von Bernina Beitrag anzeigen
            Finde ich komisch, denn als Arbeitnehmer muss ich mich ja auch nicht rechtfertigen warum ich das Auto nehme und nicht den Bus.
            Ist halt so geregelt. Da kannst Du Dich durchaus politisch engagieren, wenn Du möchtest.

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              #7
              AW: Fahrkosten & Semesterticket Steuererklärung als Student

              D.H. ich muss nun einen Grund nennen, um die Entfernungspauschale "anerkannt" zu bekommen? ... Finde ich komisch, denn als Arbeitnehmer muss ich mich ja auch nicht rechtfertigen warum ich das Auto nehme und nicht den Bus.
              Ich glaube, du verstehst da mehrere Sachen falsch. Auch der Arbeitnehmer, der mit dem Bus fährt, muss das bei der Entfernungspauschale richtig angeben.

              Da dir das Finanzamt nach Gesetzeslage bei einem Erststudium nur Sonderausgaben anerkennen darf, will es eben genau wissen, warum du das Semesterticket nicht genutzt hast.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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