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Duales Studium - Verwirrung

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    Duales Studium - Verwirrung

    Hallo,

    ich versuche nun (erfolglos) das erste mal in meinem Leben eine Steuererklärung abzugeben. Leider ist das alles sehr verwirrend:

    Zum Beispiel Ausbildungskosten:

    "Es handelt sich um eine Bildungsmaßnahme in Vollzeit, wenn Sie im Rahmen eines Studiums oder einer anderen Bildungsmaßnahme

    für einen Beruf ausgebildet werden
    daneben entweder keiner Erwerbstätigkeit nachgehen
    oder während der gesamten Dauer durchschnittlich bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten
    oder es sich um eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) handelt."

    Wie definiert sich das bis zu 20h in der Woche? In meinem Studium habe ich eine 40h Woche, allerdings nur alle 3 Monate. Sind dass dann 20 Stunden pro Woche?



    Meine Fahrtkosten zur Hochschule sind dann Fahrtkosten in den Ausbildungskosten (z.B. das Semesterticket), und die Fahrten zum Unternehmen dann Werbungskosten?
    Zuletzt geändert von Teheran; 15.09.2016, 22:29.

    #2
    AW: Duales Studium - Verwirrung

    Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Erststudium und Zweitstudium.
    Erststudium = Sonderausgaben
    Und Zweitstudium = Werbungskosten.

    Aber siehe Google, Steuerliteratur oder besser : Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
    Mfg

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