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Welche Steuerklasse wählen 4/4 oder 3/5 Hilfe!!!!!:-(

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    Welche Steuerklasse wählen 4/4 oder 3/5 Hilfe!!!!!:-(

    Hallo liebes Forum,

    ich habe da ein Anliegen und hoffe auf eine fachmännische Antwort.

    Zur Situation:

    Meine Frau und ich haben im Mai 2015 geheiratet.
    Daraufhin haben wir im November ein 2Familienhaus gekauft um
    eine vernünftige Grundlage in Sachen Familienplanung zu schaffen. Mieteinnahmen für die vermietete Wohneinheit kalt 550€/mtl. sprich 6600/ jahr.

    Mein Verdienst wird 2016 bei ca. 52.000EUR brutto liegen.( wird 2017 bei knapp 58.000 EUR liegen)
    Verdienst meiner Frau liegt pro Monat bei 2800 EUR brutto.
    Jetzt haben wir im September unsere wundervolle Tochter bekommen (10.09.2016). Sie wird wenn alles normal läuft 12 Monate ZUHAUSE
    bleiben. Danach wird sie 25 Std/ Teilzeit arbeiten gehen.

    Nach mehreren Meinungsverschiedenheiten sind wir unsicher wie wir es mit der Steuerklasse wählen sollen. Aktuell sind wir noch in 4/4. Durch den ganzen Stress (Hauskauf/Hochzeit/Kind) haben wir die Angelegenheit leider ein wenig vernachlässigt.

    Wir danken bereits im Vorfeld über eure Hilfe und Unterstützung!!! Bei Fragen,stellt sie einfach

    Danke Danke Danke

    LG

    Danny

    #2
    AW: Welche Steuerklasse wählen 4/4 oder 3/5 Hilfe!!!!!:-(

    Hallo LolaaloL2016,

    hast du schon mal etwas im Forum gestöbert oder die SuFu benutzt ?

    Lies mal hier -> da war die gleiche Frage vor wenigen Tagen https://www.elster.de/anwenderforum/...in-4-4-möglich

    Tschüß

    P.S. Fazit bei der Einkommensteuerveranlagung kommt immer das gleiche Ergebnis raus

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      #3
      AW: Welche Steuerklasse wählen 4/4 oder 3/5 Hilfe!!!!!:-(

      Da du wegen der Vermietung sowieso eine Steuererklärung abgeben musst, ist es relativ egal.

      Bei 3/5 muss man halt mit Nachzahlungen rechnen.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Welche Steuerklasse wählen 4/4 oder 3/5 Hilfe!!!!!:-(

        Wahrscheinlich war IV/IV für die Höhe des Elterngeld sowieso die bessere Wahl.

        Falls die Vermietung zu einem Überschuss führt, was eigentlich so sein sollte, gibt es normalerweise eine Nachzahlung.

        Bei Beibehalt der jetzigen Steuerklasse kann es sein, dass sich das egalisiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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