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Umsatzsteuer-Voranmeldung

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo,

    Ich brauche dringen Informationen über Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ich habe den Rechnung aus Japan ( Marktforschung)

    In welcher Position muss ich den Dienstleitungen zeigen? In meiner Meinung es sollte in der Position 58 "Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    2 UStG)" Ich bin nicht sicher.

    Danke schön im Voraus

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Rafal,

    Marktforschung ist doch eine Dienstleistung.
    Einfuhrumsatzsteuer kann doch nur entstehen, wenn eine Lieferung also eine Ware eingeführt wird.

    Da hier nur Anwender unterwegs sind, die anderen Anwendern helfen und Steuerberatung hier nicht erlaubt ist -> solltest du dich als Unternehmer dringend mit dem Umsatzsteuergesetz beschäftigen oder einen Steuerberater aufsuchen.
    Gerade bei sonstigen Leistungen gibt es so viele Varianten wo ist der Ort der sonstigen Leistung usw.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

      @ Rafal

      hier gibt es Informationen:

      https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-...reitend/684814

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        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

        Hallo Jambo,

        bei diesen Ausführungen wird gerade bei der Problematik außerhalb der EU also Drittlandregelung explizit darauf hingewiesen, dass es keine allgemeingültigen Aussagen dazu gibt, weil es in jedem Land anders geregelt sein kann, Rafals Drittland ist Japan, da kann er die Beispiele mit der Schweiz nicht einfach übernehmen.
        Insoweit lehnt sich die IHK auch nicht zu weit aus dem Fenster.

        Da landen wir wieder beim Steuerberater.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Jambo,

          bei diesen Ausführungen wird gerade bei der Problematik außerhalb der EU also Drittlandregelung explizit darauf hingewiesen, dass es keine allgemeingültigen Aussagen dazu gibt, weil es in jedem Land anders geregelt sein kann, Rafals Drittland ist Japan, da kann er die Beispiele mit der Schweiz nicht einfach übernehmen.
          Insoweit lehnt sich die IHK auch nicht zu weit aus dem Fenster.

          Da landen wir wieder beim Steuerberater.

          Tschüß
          Hallo holzgoe,

          herzlichen Dank für Ihre Ausführung. Die Beratung durch einen Steuerberater ist dringend anzuraten. Mit den Informationen der IHK wird die Problematik ersichtlich.

          mfg. Jambo

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            #6
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

            Hallo,

            Danke schon für Ihre Hilfe. Sie haben Recht, am besten Lösung ist Kontakt mit dem Steuerberater.

            Mfg
            Rafal

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