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Anlage AV - Elster - Beitragspflichtige Einnahmen

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    Anlage AV - Elster - Beitragspflichtige Einnahmen

    Hallo,

    ich habe die Jahresmeldung des AG an die SV welche das einzutragene Entgeld aufweist.
    Nun ist es jedoch so, das ich neben der Jahresmeldung auch eine "Sondermeldung (Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) vom 01.12. - 31.12." habe.

    So wie ich das sehe, ist das in der Sondermeldung aufgeführte Entgeld bereits in der Jahresmeldung enthalten und muss nicht nochmal dazu addiert werden? Ich habe mal in der Vergangenheit geschaut und hatte so eine Sondermeldung in 2010 auch schonmal - allerding in der Mitte des Jahres.

    Von daher: Das Entgeld der Jahresmeldung ist einzutragen, die Sondermeldung nicht nochmal zusätzlich drauf addieren.

    Richtig?

    #2
    AW: Anlage AV - Elster - Beitragspflichtige Einnahmen

    Sehr wahrscheinlich spielt es sowieso keine Rolle, nimm deshalb einfach den Wert aus der Jahresmeldung.

    Nicht überlesen: Es wird immer das Vorjahr abgefragt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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