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Altersentlastungsbetrag

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    Altersentlastungsbetrag

    Warum erhalte ich keinen Altersentlastungsbetrag? Ich bin Jahrgang 1927

    #2
    AW: Altersentlastungsbetrag

    Wahrscheinlich hast du nicht die richtige Art von Einkünften.

    Für Versorgungsbezüge und Renten wird kein Altersentlastungsbetrag gewährt, da hier andere Steuervergünstigungen greifen. Bei Vermietungseinkünften würdest du den Altersentlastungsbetrag hingegen erhalten.

    Mit Elster hat deine Frage aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Altersentlastungsbetrag

      Bei Einkünften aus Kapitalvermögen gibt es den Altersentlastungsbetrag auch nur, wenn die Günstigerprüfung zur tariflichen Versteuerung greift.

      Bei einer Versteuerung nach § 32 d EStG gibt es keinen Altersentlastungsbetrag.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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