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Kirchensteuer erst ab 08.2013

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    Kirchensteuer erst ab 08.2013

    Hallo Steuerfreaks,

    ich bin eine Krankenschwester die ihre ESt-2013 selbst machen möchte und bin ab 01.08.2013 in die römisch-katholische Glaubensgemeinschaft eingetreten.
    Ich habe dies auch im Formular so eingetragen (bei Wechsel der Religionszugehörigkeit von 01.-07 kein Eintrag und ab 08.-12 römisch-katholisch).
    Jedoch berechnet das Programm für die Religionszugehörigkeit das komplette Jahr aus, so dass ich 56,- € zu wenig Kirchensteuer für 2013 gezahlt habe.
    Wie kann ich diese Tatsache richtig eingeben, damit das Programm dies berücksichtigt. Ich bedanke mich im voraus und wünsche ein schönes Wochenende.

    #2
    AW: Kirchensteuer erst ab 08.2013

    Hallo,

    wurden der Eintrag aus der Lohnsteuerbescheinigung korrekt innerhalb der Anlage N eingetragen?
    Im Hauptvordruck Seite 2 Zeile 42 nicht vergessen, Eintrag nur volle Euro nach oben aufrunden.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Kirchensteuer erst ab 08.2013

      ... und bitte berücksichtige auch, dass die Kirchensteuer auf der Basis des zu versteuernden Einkommens des gesamten Jahres berechnet wird und dann davon 5/12 (= Steuerpflicht für 5 Monate) berechnet werden.

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