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Unerwartete Nachzahlung!

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    Unerwartete Nachzahlung!

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Ich habe die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2015 mit dem ElsterFormular durchgeführt und mir die Steuerberechnung anzeigen lassen.

    Hintergründe:
    Habe im März 2015 bei meinem Arbeitgeber angefangen und arbeite dort bis heute.
    Habe im Zeitraum März-Dezember etwa 36.000€ Bruttolohn verdient und etwa 6000€ Steuern gezahlt.
    Habe daher 2015 nur zehn Monate gearbeitet, davor war ich Student.

    Ich habe die Steuerklasse 1 und habe im Grunde die simpelst mögliche Steuererklärung erstellt, bei der ich außer die Angaben aus der Steuerbescheinigung zu übertragen, nichts weiter gemacht habe!

    Bei der Berechnung kam jetzt raus, dass 7000€ steuern festgesetzt wurden und ich daher 1000€ Steuer nachzahlen müsste!

    Kann das stimmen? Gerade weil ich nur zehn Monate gearbeitet habe hätte ich eigentlich erwartet, Steuern zurück zu bekommen!

    Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Unerwartete Nachzahlung!

    Zitat von Yaay Beitrag anzeigen
    Ich habe die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2015 mit dem ElsterFormular durchgeführt
    Oder die Einkommensteuererklärung?

    Auf 3.600 € Monatslohn in Steuerklasse 1 wären 610,66 Lohnsteuer + Soli + evtl. Kirchensteuer vom Arbeitgeber einzubehalten. Warum war es bei Dir weniger?

    https://www.bmf-steuerrechner.de/

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      #3
      AW: Unerwartete Nachzahlung!

      Zitat von Yaay Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      vielleicht kann mir hier jemand helfen.

      Ich habe die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2015 mit dem ElsterFormular durchgeführt und mir die Steuerberechnung anzeigen lassen.

      Danke für eure Hilfe!
      Du hast sicherlich eine Einkommensteuererklärung im ElsterFormular angelegt!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Unerwartete Nachzahlung!

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Oder die Einkommensteuererklärung?

        Auf 3.600 € Monatslohn in Steuerklasse 1 wären 610,66 Lohnsteuer + Soli + evtl. Kirchensteuer vom Arbeitgeber einzubehalten. Warum war es bei Dir weniger?

        https://www.bmf-steuerrechner.de/
        Monatlich wurden auch ziemlich genau 600€ Lohnsteuer einbehalten. Das Zehn Monate lang ergibt die erwähnten 6000€ die ich übers Jahr gezahlt habe (steht auch so in der Lohnsteuerbescheinigung).

        Laut dem von der verlinkten Rechner, müsste ich sogar etwas weniger als 6000€ im Jahr Lohnsteuer zahlen. Im ElsterFormular wurden aber 7000€ zu zahlender Steuer berechnet. Habe ich irgendwas falsch gemacht?

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          #5
          AW: Unerwartete Nachzahlung!

          Zitat von Yaay Beitrag anzeigen
          Monatlich wurden auch ziemlich genau 600€ Lohnsteuer einbehalten. Das Zehn Monate lang ergibt die erwähnten 6000€ die ich übers Jahr gezahlt habe (steht auch so in der Lohnsteuerbescheinigung).

          Laut dem von der verlinkten Rechner, müsste ich sogar etwas weniger als 6000€ im Jahr Lohnsteuer zahlen. Im ElsterFormular wurden aber 7000€ zu zahlender Steuer berechnet. Habe ich irgendwas falsch gemacht?
          Verrätst Du uns, was für eine Erklärung Du machst/ machen willst??
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Unerwartete Nachzahlung!

            Hallo,

            wurde die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?
            Wird der Verbleibende Betrag richtig interpretiert?
            Ein Minus davor bedeutet man bekommt das erstattet.
            Gruß, Basteltyp

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            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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              #7
              AW: Unerwartete Nachzahlung!

              Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
              Wird der Verbleibende Betrag richtig interpretiert?
              Ja, das wurde ja in der Fragestellung ausreichend ausführlich beschrieben.

              36.000 € in 10 Monaten ist natürlich kein Jahreslohn von 36.000. Wie gesagt, für 3.600 € im Monat wären 2016 610,66 € Lohnsteuer angefallen.

              Es stellt sich die Frage was sonst noch alles in der Steuererklärung steht. Andere Einkünfte? Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, z. B. Arbeitslosengeld?

              Wurde beim Finanzamt ein Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt?

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                #8
                AW: Unerwartete Nachzahlung!

                Hallo,

                >>>36.000 € in 10 Monaten ist natürlich kein Jahreslohn von 36.000.

                Hier aber schon.

                Mein erster Gedanke war auch - mal wieder - die Anlage Vorsorgeaufwand (obwohl ich eigentlich dachte, dass das gar nicht mehr geht, weil mit der Anlage N automatisch auch die Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt wird - ???).

                Die anderen angesprochenen Gründe (Lohnersatzleistungen, eingetragene Freibeträge) wären natürlich auch denkbar, aber da erwarte ich eigentlich - insbesondere von einem Studenten -, dass er sich daran erinnert (beides musste schließlich einmal beantragt werden).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Unerwartete Nachzahlung!

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  >>>36.000 € in 10 Monaten ist natürlich kein Jahreslohn von 36.000.

                  Hier aber schon.
                  Mir gings hauptsächlich darum, dass der monatliche Lohnsteuerabzug von 10 x 3.600 natürlich höher ausfällt als der Lohnsteuerabzug lt. Tabelle bei einem Jahreslohn von 36.000.

                  Das mit den Lohnersatzleistungen ist mir zwar spontan eingefallen, aber eigentlich führen die ja normalerweise gar nicht zu einer Nachzahlung. Wahrscheinlich sind die angegebenen Zahlen auch gerundet, aber es kommt mir so vor, als wäre tatsächlich zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden.

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                    #10
                    AW: Unerwartete Nachzahlung!

                    Hallo,

                    >>>aber es kommt mir so vor, als wäre tatsächlich zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden.

                    Warum denn? Die abgeführte Lohnsteuer entspricht doch der Tabelle, oder nicht? Und einen Lohnsteuerjehresausgleich darf der Arbeitgeber nicht machen.


                    >>>Das mit den Lohnersatzleistungen ist mir zwar spontan eingefallen, aber eigentlich führen die ja normalerweise gar nicht zu einer Nachzahlung.

                    Das kommt natürlich auch auf die Höhe der Ersatzleistungen an (Beispiel: im Vorjahr ein sehr gut bezahlter Job, dann 2 Monate ALG 1 und anschließend ein vergleichsweise niedrig entlohnter Job - daraus folgt ziemlich sicher eine Nachzahlung).
                    Alles nur theoretisch, denn wir wissen ja das der TS Student war, da passt das nicht.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Unerwartete Nachzahlung!

                      Habe daher 2015 nur zehn Monate gearbeitet, davor war ich Student.
                      Eigentlich gibt der erste Beitrag des TE nichts für Lohnersatzleistungen her!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Unerwartete Nachzahlung!

                        Sorry, dass ich dieses eventuell schon alte Thema auspacke, aber ich wollte keinen neuen Thread starten.

                        Bei mir ist es genau anders herum.

                        Ich wollte eine Einkommensteuererklärung für 2015 machen.
                        Gearbeitet habe ich 2015 lediglich vom 01.01. bis zum 15.10. , dann habe ich mich an einer Uni eingeschrieben und bin demnach nun Student.
                        Bei der Online-Berechnung vor dem Absenden wird mir nun auch angezeigt, dass ich noch Beträge nachzuzahlen hätte.
                        Allerdings berücksichtigt die Online-Berechnung auch nicht, dass es sich nicht um einen Jahreslohn handelt, sondern nur um einen Teil dessen, richtig?

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                          #13
                          AW: Unerwartete Nachzahlung!

                          Hallo bung,

                          die Online-Berechnung ermittelt bei einer Jahreserklärung die festzusetzende Steuer immer für das ganze Kalenderjahr und der vorgenommene Lohnsteuerabzug ist als Vorauszahlung zu berücksichtigen.
                          Warum ist es bei dir andersherum? Du hast auch nicht das ganze Jahr gearbeitet.
                          Hast du alles richtig gelesen ? Wenn bei verbleibende Beträge ein Minus steht bekommst du etwas zurück.
                          Und was hast du für Angaben gemacht, ist die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt ?

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Unerwartete Nachzahlung!

                            Stimmt, von der Steuer her ist es natürlich egal, ob ich aufgehört habe zu arbeiten oder ob ich nach dem Studium angefangen habe zu arbeiten.

                            Bei den verbleibenden Beträgen ist tatsächlich kein Minus, daher wäre es ja eine Nachzahlung.
                            Die Online-Berechnung hat meinen Bruttoarbeitslohn von 21.308,00€ des genannten Zeitraumes auf das ganze Jahr genommen und hat daher zum Beispiel die Einkommenssteuer auf 2634€ festgelegt, obwohl es tatsächlich 2481€ gewesen sind. Die Differenz wäre daher laut Online-Berechnung nachzuzahlen.

                            Die Anlage Vorsorgeaufwand zählt nur für für z.B. zusätzliche Altersvorsorge, usw., richtig? Diese habe ich nicht ausgefüllt, da bisher nicht vorhanden.
                            Ich habe daher nur den Hauptvordruck und Anlage N.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Unerwartete Nachzahlung!

                              Dies ist auch mein Problem nur ganz anders :-)

                              Die Anlage Vorsorgeaufwand ist für alle Vorsorgeleistungen wie z.B. auch die Krankenversicherung.

                              In ELSTER Formular wird daher eigentlich die Anlage Vorsorgeaufwand auch automatisch befüllt wenn du eine Lohnsteuerbescheinigung erfasst hast.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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