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Steuerpflicht für Rente aus Zusatzversorgung

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    Steuerpflicht für Rente aus Zusatzversorgung

    Ich erhalte eine Rente aus der Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden. Wo muss ich die Rente im Elsterformular eintragen? Ferner würde mich interessieren, wie diese Rente versteuert werden muss.

    MfG

    #2
    AW: Steuerpflicht für Rente aus Zusatzversorgung

    Du entnimmst deiner Leistungsmitteilung, wo die in der Anlage R Seite 2 einzutragen ist. Dann lässt du dein Programm rechnen. Das ist das Einfachste.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerpflicht für Rente aus Zusatzversorgung

      In der Leistungsmitteilung sollte stehen, dass es sich um eine Leistung lt. Nr. 4 (der Leistungsmitteilung) handelt, einzutragen in Zeile 38 (Rentenbetrag) und 39 (Rentenbeginn) der Anlage R.

      Diese Renten werden mit dem Ertragsanteil versteuert, was du aus der Steuerberechnung deines Programms ersehen kannst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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