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Wie Verpflegungsmehraufwendung ab dem 91. Tag einer Dienstreise versteuern?

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    Wie Verpflegungsmehraufwendung ab dem 91. Tag einer Dienstreise versteuern?

    Liebe Forengemeinde,

    ich habe eine Dienstreise unternommen, die 139 Tage gedauert hat.

    Da die Verpflegungsmehraufwendung ab dem 91. Tag ja versteuert werden muss, hat mein Arbeitgeber die entsprechenden Informationen an das Finanzamt weitergeleitet und die entsprechenden Abzüge wurden im Folgemonat von meinem regulären Gehalt abgezogen. Soweit also alles in Ordnung.

    Jetzt meine Frage: Wie und wo habe ich die Verpflegungsmehraufwendungen und die Abzüge in der Steuererklärung anzugeben?

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Wie Verpflegungsmehraufwendung ab dem 91. Tag einer Dienstreise versteuern?

    Verpflegungsmehraufwendungen werden in der Anlage ~ N ~ eingetragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Wie Verpflegungsmehraufwendung ab dem 91. Tag einer Dienstreise versteuern?

      Du hast eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, die den gesamten zu versteuernden Bruttolohn und die darauf entfallenden Steuern enthält.

      Da steckt auch die versteuerte Erstattung für den Verpflegungsmehraufwand ab dem 91. Tag mit drin, dazu musst du nichts zusätzlich angeben.

      Es ist steuerlich auch nicht von Bedeutung, da Verpflegungsmehraufwand ab dem 91. Tag bei der gleichen Auswärtstätigkeit nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden darf.

      Einfach § 9 Abs. 4a EStG vollständig lesen, insbesondere die Sätze 6 und 7!

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

      Die Reise selbst, also die Anzahl der Tage und die steuerfreien Erstattungen gibst du bei Auswärtstätigkeit ein.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 11.10.2016, 20:32.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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