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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo,

    ich habe für 2010 eine Verlustbescheinigung.
    Habe leider 2011 keine Steuererklärung gemacht, habe nun für 2012 die Steuerklärung eingereicht.
    Wird der Verlustvortrag in der Erklärung für 2012 noch mit verrechnet?

    Danke für eure Antworten!
    Hans

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Sorry, aber was nun ? Hast Du eine VerlustBESCHEINIGUNG einer Bank für die Steuererklärung oder hast Du vom Finanzamt auf den 31.12.2010 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung eines Verlustes nach § 10d EStG ?

    Im ersten Fall musst Du für 2010 eine Verlustfeststellungserklärung abgeben, sonst war die Verlustbescheinigung für die Katz.

    Im zweiten Fall bist Du verpflichtet für 2011 noch eine Einkommensteuererklärung einzureichen, damit darauf auf den Verlustbescheinigungsbescheid auf den 31.12.2010 basierend ein Einkommensteuerbescheid 2011 und ein Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2011 ergehen kann. Das Ergebnis des Verlustfeststellungsbescheids auf den 31.12.2011 wiederum ist dann die Grundlage für den Einkommensteuerbescheid 2012, d.h. der Einkommensteuerbescheid 2012 wird geändert, wenn sich die Steuerhöhe ändert. Ggf. ergeht auch ein neuer oder erstmaliger Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2012.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag

      Ich hab vom Finanzamt auf den 31.12.2010 einen Bescheid über die gesonderte Feststellung eines Verlustes nach § 10d EStG. Habe zwar für 2011 eine Erklärung abgegeben diese wurde aber abgelehnt, da die Frist zum einreichen verstrichen war. Deshalb habe ich erst wieder für 2012 eine Abgegeben. Habe zwar angekreuzt dass aus dem Vorjahr ein Verlust verrechnet werden soll, aber eigentlich wäre der Verlust ja vom vorletzten Jahr.
      Wie sieht das aus?

      Danke!
      VG Hans

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        #4
        AW: Verlustvortrag

        Klingt seltsam, dass die Einkommensteuerveranlagung 2011 abgelehnt wurde, da es sich wegen der Verlustfeststellung 2010 um eine Pflichtveranlagung handelt (§ 56 Satz 2 EStDV). Sei es wie es sei, hake dazu beim Finanzamt nochmal nach und beantrage den Verlustfeststellungsbescheid 2011, denn ohne den geht es nicht weiter nach 2012.
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          AW: Verlustvortrag

          Super, danke dir. Ich hake mal nach.
          VG Hans

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