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Steuererklärung und Krankengeld

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    Steuererklärung und Krankengeld

    Moin Moin,

    bin gerade echt etwas vor den Kopf gestoßen als ein Bekannter mir gestern sagte das ich durch mein Krankengeld verpflichtet bin meine Steuererklärung abzugeben. Das habe ich leider nicht gewusst und durch die lange Krankheit und den verlust des Jobs der in die Arbeitslosigkeit führte echt nicht an sowas gedacht.

    Jetzt ist eher meine Frage was wird auf mich zukommen.

    Ich war in Arbeit vom 01.01. 2015 bis zum 31.07. 2015 und habe dann ab August für 5 Monate in 2015 Krankengeld von 850 Euro Monatlich bezogen. Krankengeld war natürlich niedriger als mein Gehalt.
    Insgesamt waren es Laut Krankenkasse 4078 Euro die ich für die 5 Monate bekommen habe.

    Was wird jetzt auf mich zukommen wird es eine hohe Rückzahlung und Strafe das ich jetzt spät dran bin mit der erklärung oder wie läuft das ganze.

    Würde mich über Antworten freuen

    #2
    AW: Steuererklärung und Krankengeld

    Wenn Du sonst keine Einkünfte in dem Jahr hattest dann besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung und Krankengeld

      Ich hab ja vom 01.01-31.07. ganz normal mein Gehalt bekomme dann wurde ich krank und habe vom 01.08-31.12. Krankengeld bezogen.

      Muss das nicht versteuert werden ???

      Dachte mit Krankengeldbezug ist man verpflichtet abzugeben

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung und Krankengeld

        Mensch das hab ich schon wieder überlesen . Also, ja, dann solltest Du jetzt natürlich anfangen

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung und Krankengeld

          Der TE schreibt doch selbst:

          Ich war in Arbeit vom 01.01. 2015 bis zum 31.07. 2015 und habe dann ab August für 5 Monate in 2015 Krankengeld von 850 Euro Monatlich bezogen.
          Also muss er für 2015 natürlich eine Steuererklärung abgeben. Ob dabei eine Nachzahlung heraus kommt, lässt sich nach Eingabe der Daten in ein Steuererklärungsprogramm leicht ausrechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung und Krankengeld

            Das Rüsseltier war wohl ausnahmsweise etwas zu schnell und hat nur "Krankengeld" gelesen.

            Wenn Du in dem Jahr Arbeitslohn hattest UND mehr als 410 € steuerfreie dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte, wozu auch das Krankengeld nach dem SGB (!) gehört (Krankengeld einer PRIVAT-Krankenversicherers nicht), dann bist Du zur Abgabe verpflichtet. Antwort also: Ja.

            Berechne mal mit Deinem Steuerprogramm, was herauskommt. Und gib schnellstmöglich die Erklärung ab. Wenn eine Nachzahlung rauskommt, würde ich an Deiner Stelle um Verzicht auf einen Verspätungszuschlag bitten und das erläutern, wie Du es hier getan hast. Vielleicht hast Du dann Glück.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung und Krankengeld

              kann mir jemand ein guts programm empfehlen

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung und Krankengeld

                Für kommerzielle Software wird hier eigentlich nicht geworben.

                Für deine Zwecke sollte das kostenlose ElsterFormular der Steuerverwaltung grundsätzlich ausreichen, vorausgesetzt, du hast einen PC mit einer Windowsversion ab VISTA oder höher.

                Zum Download geht es hier:

                https://www.elster.de/elfo_down.php
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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