Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung Kleinunternehmer - Designer, Entwickler - Pauschale Betriebskosten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung Kleinunternehmer - Designer, Entwickler - Pauschale Betriebskosten

    Hey ihr,

    ich sitze gerade an meiner Steueerklärung 2015 bzw. EÜR.
    Kurzer Background:
    _Ich hab ein Kleingewerbe
    _Habe weniger als 17.500 verdient
    _Berufsgruppe: Designer/Entwickler

    Gibt es für die Berufsgruppe eine Pauschale für die Betriebskosten?
    Hab ehrlich gesagt nicht besonders viel Belege auffinden können um alles mögliche Nachzuweisen...

    Für die Fahrtkosten hab ich auch so meine Probleme. Bin meisten mit Mitfahrgelegenheiten gefahren wo es natürlich auch keine Belege gibt. Gibt es eine Möglichkeit diese abzurechnen?

    Vielen Dank schonmal,
    grüße Marius

    #2
    AW: Steuererklärung Kleinunternehmer - Designer, Entwickler - Pauschale Betriebskoste

    Zitat von tschocker Beitrag anzeigen
    Hey ihr,

    ich sitze gerade an meiner Steueerklärung 2015 bzw. EÜR.
    Kurzer Background:
    _Ich hab ein Kleingewerbe
    _Habe weniger als 17.500 verdient
    _Berufsgruppe: Designer/Entwickler

    Gibt es für die Berufsgruppe eine Pauschale für die Betriebskosten?
    Hab ehrlich gesagt nicht besonders viel Belege auffinden können um alles mögliche Nachzuweisen...

    Für die Fahrtkosten hab ich auch so meine Probleme. Bin meisten mit Mitfahrgelegenheiten gefahren wo es natürlich auch keine Belege gibt. Gibt es eine Möglichkeit diese abzurechnen?

    Vielen Dank schonmal,
    grüße Marius

    Betriebskostenpauschale für Kleingewerbe ~ Nein ~

    Betriebsausgabenpauschale und Freibeträge für Freiberufler ~ Ja ~

    Fahrtkosten, Mitfahrergelegenheit ~ Ja ~
    Zuletzt geändert von Jambo; 20.10.2016, 20:53.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung Kleinunternehmer - Designer, Entwickler - Pauschale Betriebskoste

      Die Betriebsausgabenpauschale gibt es bei hauptberuflicher Tätigkeit nur für bestimmte Berufsgruppen (Schriftsteller und Journalisten) und ansonsten nur bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit).

      Ob nebenberuflich tätige Designer/Entwickler wirklich darunter fallen, erscheint mir sehr zweifelhaft!

      Das ist auch keine Frage, die etwas mit Elster zu tun hätte. Das ist nichts für das Forum, genau für solche Fragen gibt es Steuerberater.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X