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Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

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    Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

    Hallo nette Leute,

    ich verdiene 50k und meine Frau verdient 30k. Wir sind seit 2014 verheiratet. Keine Kinder oder was besonders.
    Ich bin 30 Jahre alt und sie auch. Wir wohnen in München.
    Aktuell habe ich die Steuerklasse 3 und sie die 5.

    In 2015 haben wir die Zusammenveranlagung gemacht, dass heißt, wir haben eine Steuererklärung für beide gemacht. Wir mussten aber fast 800€ nachzahlen.

    Die Frage wäre, ist das normal?

    Lohnt es sich die 3/5 Steueklasse oder sollen wir auf 4/4 wächseln?

    Sollen wir Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung auswählen?

    Laut online Rechner sollen wir 3/5 und Zusammenveranlagung haben aber ich bin nicht sicher ob das richtig ist. Ich habe versucht alles in Internet zu lesen aber es ist mir nicht klar.

    Sorry für mein Deutsch, ich muss noch viel lernen.

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße.

    #2
    AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

    Hallo esesies,

    das kann durchaus sein dass es bei III/V zu einer Nachzahlung kommt, aber jeder muss das selbst entscheiden ob er IV/IV oder III/V wählt.

    Letztendlich ist es egal, denn in der Einkommensteuererklärung kommt dieselbe Festsetzung heraus, und die gezahlte Lohnsteuer wird als Vorauszahlung angerechnet, so gibt es im Normalfall bei IV/IV etwas zurück und bei III/V manchmal Nachzahlung.
    Schau mal hier, da wurde auch schon darüber diskutiert ->https://www.elster.de/anwenderforum/...t=Steuerklasse

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

      Kann aus eigener Erfahrung Steuerklasse 4/4 Faktor empfehlen. Die monatlichen Abzüge sind insgesamt zwar höher als bei 3/5 aber dafür gibt's keine böse Überraschung (Nachzahlung) bei der Einkommensteuererklärung (andere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen mal außen vor gelassen).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

        Beamtenschweiß, da wäre ich vorsichtig mit Deiner Aussage. Auch beim Faktorverfahren kann es Nachzahlungen geben, deswegen ist das ebenfalls wie die Steuerklassenkombi III / V ein Pflichtveranlagungsgrund und sogar in der selben Vorschrift geregelt (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

          Es kann nicht nur sein, dass es zu einer Nachzahlung kommt, das ist bei den geschilderten Verhältnissen absolut normal.

          Mit einem Steuerklassenrechner lässt sich das auch problemlos vorausberechnen, so dass ihr nicht überrascht werdet

          Wenn ihr größere Nachzahlungen vermeiden wollt, seid ihr mit der Steuerklasse IV mit Faktor am besten beraten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

            Es ist immer die große Frage, was man will.

            Wichtig hierbei: am Ende zahlt man unterm Strich immer die gleiche Steuer, nämlich die, die im Einkommensteuerbescheid festgesetzt wird.
            Der große Unterschied ist einfach, WANN sie gezahlt wird.

            Im aktuellen Fall grob ausgedrückt:
            - Steuerklasse III/V: jeden Monat wird mehr Nettogehalt ausgezahlt, dafür müssen einmal im Jahr Steuern nachgezahlt werden.
            - Steuerklasse IV/IV: jeden Monat wird weniger Nettogehalt ausgezahlt, dafür gibt es (wahrscheinlich) einmal im Jahr eine Erstattung.
            - Steuerklasse IV/IV + Faktor: wenn der zutreffend berechnet wurde UND sich im Laufe des Jahres daran nichts ändern sollte, gibt es jeden Monat etwas weniger Nettogehalt als bei III/V aber mehr als bei IV/IV und im Steuerbescheid muss weder nachgezahlt werden, noch wird etwas erstattet.

            Ohne wirklich alle Fakten zu kennen (Versicherungsbeiträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, andere Einkünfte und und und...) kann man jedoch nie eine pauschale Aussage treffen, welche Steuerklassenverteilung denn nun "DIE BESTE" ist.

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              #7
              AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

              Hallo,

              deshalb kann jeder der möchte mal mit einem Lohnsteuerrechner die Varianten IV/IV und III/V durchrechnen und dann mit einer Steuerberechnung im Programm seiner Wahl die Einkommensteuer ermitteln.

              Tschüß

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                #8
                AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

                Danke an alle für die Antworten.

                Das Bild hat sich ein bisschen geändert, weil wir am Wochenende mitbekommen haben, dass meine Frau schwanger ist.
                Wir erwarten ein Kind für mitte Juli 2017.

                Die Frage wäre, soll sie jetzt die Steuerklasse III haben, damit sie mehr Elterngeld bekommen kann?

                Schönen Tag

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                  #9
                  AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

                  Hallo esesies,

                  herzlichen Glückwunsch zur bevorstehenden Elternschaft, aber schau dir die obigen Beiträge an, dass müsst ihr ganz allein entscheiden -> mehr Elterngeld in Steuerklasse III, heißt eben für dich jede Menge weniger Netto in Steuerklasse V. Elterngeld gehört dann auch mit in die Steuererklärung unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt.


                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Steuerklasse 3/5 mit Zusammenveranlagung

                    Die Frage wäre, soll sie jetzt die Steuerklasse III haben, damit sie mehr Elterngeld bekommen kann?
                    Die Frage hat zwar jetzt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber ich würde mich vor einem Steuerklassenwechsel zunächst mit den Feinheiten der Einkommensermittlung für die Elterngeldbemessung befassen.

                    Das ist nicht ganz so trivial und häufig bringt ein Steuerklassenwechsel nichts mehr, weil er zu spät kommt.

                    https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

                    Einzelheiten kannst du da unter Schritt 4 nachlesen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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