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Frage zur Steuererklärung

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    Frage zur Steuererklärung

    Hallo.
    Kurz und knapp:
    Meine Eltern (beide Rentner) bzw. mein Vater, betreiben ein kleines Gewerbe nebenher.
    Laut Steuerbüro und letzter Gewinnermittlung würde er sogar unter Kleinunternehmer fallen, also kein hoher Gewinn.
    Jetzt meine Fragen:
    Umsatzsteuererklärung (letzte mal jährlich) ist klar, muss er machen.
    Muss er aber auch eine private Steuererklärung (beide Ehepartner) machen?
    Kann man beides selber machen, oder MUSS ein Steuerbüro dazwischen sein?
    Die Kosten dafür sind nämlich nicht unerheblich, ca.1000€ für das letzte Jahr.
    Es gibt keine Angestellten und somit ist es quasi nur eine + - Rechnung.
    Ich bin ja gewillt ihm mit Elster zu helfen, aber Steuer ist nicht so meine Welt.

    #2
    AW: Frage zur Steuererklärung

    Steuerberatung ist NICHT vorgeschrieben, sondern freiwillig. Vorgeschrieben ist aber für die Umsatzsteuererklärung, Anlage EÜR, Gewerbesteuererklärung und IM FALLE DEINER Eltern wegen des Gewerbes die elektronische Übermittlung. Ob das mit Elsterformular, dem Elsteronlineportal, einer kommerziellen Software oder über das EDV-System eine steuerlichen Beraters geschieht, können Deine Eltern frei entscheiden. Ob die Möglichkeit besteht aufgrund der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO einen Antrag zu stellen und doch in Papierform zu übermitteln, musst Du prüfen, dürfte aufgrund Deiner Unterstützung eher wenig Erfolgsaussichten haben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Steuererklärung

      Hallo infinity4,

      also Kleinunternehmer zu sein hängt nicht von des Höhe des Gewinnes ab.
      Wenn dein Vater Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat und Vorsteuer beantragt hat, ist er kein Kleinunternehmer.
      Aber eine Umsatzsteuererklärung muss abgegeben werden auch als Kleinunternehmer, da wird dann nur die erste Seite ausgefüllt, zwecks Prüfung, dass die Voraussetzungen vorliegen.

      Natürlich muss er auch eine Einkommensteuererklärung abgeben mit der Anlage G wo der Gewinn oder Verlust erklärt wird.

      Und eine Einnahmen-Überschussrechnung, wo deutlich wird wie der Gewinn entsteht, unter 17500 Euro Einnahmen kann man das auch formlos machen z. Bsp. als Exceltabelle.
      Steuererklärungen muss kein Steuerbüro machen, kann jeder selbst erledigen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Steuererklärung

        und die Anlagen R sowie Vorsorgeaufwand nicht vergessen.

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur Steuererklärung

          Muss er aber auch eine private Steuererklärung (beide Ehepartner) machen?
          Ob eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden muss, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Teils der Renten deiner Eltern und von dem Gewinn aus dem Kleingewerbe ab.

          Du musst nur den letzten Einkommensteuerbescheid deiner Eltern durchsehen. Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem 2-fachen Grundfreibetrag liegt, besteht immer Erklärungspflicht.

          2013 lag der entsprechende Wert bei 16.260,00 €, 2014 waren das 16.708,00 €, 2015 dann 16.944,00 € und 2016 sind das 17.304,00 €.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Steuererklärung

            Schon richtig, Charlie24. Allerdings besteht auch dann eine Verpflichtung, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Und das macht das Finanzamt bei Gewerbetreibenden eigentlich immer.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Frage zur Steuererklärung

              Schon richtig, Charlie24. Allerdings besteht auch dann eine Verpflichtung, wenn das Finanzamt dazu auffordert.
              Korrekt! § 149 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung. Dazu hat sich aber der TE nicht geäußert.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 04.11.2016, 18:35. Grund: Verweis auf Rechtsvorschrift korrigiert
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Frage zur Steuererklärung

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Schon richtig, Charlie24. Allerdings besteht auch dann eine Verpflichtung, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Und das macht das Finanzamt bei Gewerbetreibenden eigentlich immer.
                Wann fordert das Finanzamt dazu auf?
                Jedesmal neu oder nur einmal und dann muss man die immer machen?
                Laut Aussage des Steuerbüros müssen sie immer eine machen, das mit dem 2-fachen Grundfreibetrag ist mir neu.

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                  #9
                  AW: Frage zur Steuererklärung

                  Zitat von infinity4 Beitrag anzeigen
                  Wann fordert das Finanzamt dazu auf?
                  Jedesmal neu oder nur einmal und dann muss man die immer machen?
                  Laut Aussage des Steuerbüros müssen sie immer eine machen, das mit dem 2-fachen Grundfreibetrag ist mir neu.
                  Hallo infinity4,

                  das Steuerbüro hat sicherlich damit gemeint solange ein Gewerbe betrieben wird, muss man eine machen und das hat sich hier durch die Kommentare auch bestätigt, dass mit den Renteneinkünften ist eben ein weiterer zusätzlicher Grund.
                  Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung möchte, fordert es dies auch jährlich an, zum Beispiel durch Erinnerungsläufe.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Frage zur Steuererklärung

                    Wobei diese Erinnerungen in der Regel erst nach Ablauf der allgemeinen Erklärungsfristen (derzeit Ende Mai des Folgejahres) erfolgen.

                    Wenn jemand bisher einen Steuerberater beauftragt hatte und die Erklärung jetzt wieder selbst macht, erhält er im 1. Jahr vermutlich zunächst gar keine Erinnerung, weil für Steuerberater generell verlängerte Fristen gelten.

                    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...ss_VZ_2015.pdf
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Frage zur Steuererklärung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wobei diese Erinnerungen in der Regel erst nach Ablauf der allgemeinen Erklärungsfristen (derzeit Ende Mai des Folgejahres) erfolgen.
                      ..........
                      Hallo,
                      dem TE ging es grundsätzlich darum, ob er etwas einreichen muss und mehrfach ging es darum, wenn das Finanzamt auffordert muss er abgeben;
                      wann er aufgefordert wird ist jetzt ja zweitrangig, ob im Erinnerungslauf für den Steuerbürger oder im Zeitrahmen der Steuerberater.

                      Tschüß

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